Falsche Angaben zahlen sich nicht aus
Ehemaliger Geschäftsführer gab bei eidesstattlicher Erklärung unzureichend Auskunft
Weil er einschlägig schon einiges auf dem Kerbholz hat, wurde nun ein 42-Jähriger in einem neuen Betrugsfall vom Amtsgericht Dillingen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Die Strafe wurde von Richterin Ursula Janosi zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der im Wertinger Raum beheimatete und bis vor Kurzem als Geschäftsführer einer kleinen Firma tätig gewesene Mann, der jetzt ohne Arbeit ist, hundert Stunden Hilfsdienste in Absprache mit einem Bewährungshelfer leisten.
Staatsanwältin Keilbach hatte den Angeklagten des zweimaligen Betrugs bezichtigt, weil er mehrere Anzeigen bei einem Zeitungsverlag nicht bezahlte und dies vermutlich auch gar nicht vorgehabt hatte. Außerdem soll er einem Gerichtsvollzieher gegenüber nur mangelhafte Angaben über seine finanziellen Verhältnisse bzw. Konten im Rahmen einer eidesstattlichen Erklärung gemacht haben, so die Anklagevertretung.
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