Mutter muss Kinder von der Ostsee zurückbringen
Vater ging juristisch gegen den Umzug vor. Das Familiengericht in Dillingen gibt ihm recht
Eine Mutter aus dem Landkreis Dillingen war während einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit ihren beiden Kindern an die Ostsee umgezogen. Jetzt muss sie ihre Kinder in die Region zurückbringen. Dies hat das Familiengericht am Dillinger Amtsgericht so entschieden, teilt Sprecher Patrick Hecken unserer Zeitung mit.
Das Familiengericht kam in diesen Tagen zu der Ansicht, dass der eigenmächtige Umzug der jungen Mutter mit den beiden zwei und vier Jahre alten Kindern von Schwaben an die Ostsee gegen den Willen des Vaters nicht rechtmäßig war. Dem Vater steht, wie das Gericht informiert, mit der Mutter das gemeinsame Sorgerecht für die beiden Kinder zu. Er hatte den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, dass die Kinder hierbleiben müssen. Einem Umzug stimmte der Vater nicht zu, da hierfür kein sachlicher Grund erkennbar sei. Und er argumentierte, dass ihm wegen der großen Entfernung zur Ostsee Besuche bei den Kindern praktisch unmöglich gemacht werden. Noch während des gerichtlichen Verfahrens zog die Mutter aber mit den beiden Kindern an die Ostsee, heißt es in der Pressemitteilung des Dillinger Amtsgerichts.
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