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Landkreis Dillingen
25.06.2015

Rentner schoss auf Katzen

Die Justitia – das Symbol der Gerechtigkeit.
Foto: Kaya

Prozess 73-Jähriger gibt zu, auf die Stubentiger Lilli und Elvis gezielt zu haben. Damit wollte er Leben retten, sagt er.

Insgesamt drei Mal soll der Mann mit sogenannten Diabolo-Geschossen auf die Nachbarskatzen Lilli und Elvis geschossen und sie getroffen haben. Zwei Fälle gab er zu. „Das waren streunende Katzen auf meinem Grundstück. Ich musste die Vögel verteidigen. Haben Sie schon einmal einen Vogel gehört, der im Maul einer Katze steckt? Das ist etwas, was Sie nie vergessen werden“, erklärte der Mann Richterin Ursula Janosi. In einem Fall habe eine der Nachbarskatzen einen Vogel attackiert, im anderen Fall ein Vogelnest belauert. „Ich habe es getan, um den Vögeln das Leben zu retten. Ich musste ihr Leben verteidigen und konnte nicht anders“, erklärte der Rentner.

Dabei habe er nicht beabsichtigt, die Katzen zu treffen oder ihnen Schmerzen zuzufügen. „Mir tut es leid, dass diese Katzen so verletzt wurden. Ich bin kein Tierquäler, ich kann keine Tiere leiden sehen, ich wollte sie nur mit dem Knall und dem Einschlag in der Nähe verjagen“, beteuerte er. „Da müssen Sie sich schon was anderes einfallen lassen“, entgegnete ihm Richterin Ursula Janosi. „Sie können einer Katze, die Vögel jagt, kein Projektil in den Leib jagen – auch nicht auf Ihrem Grundstück. Ihren Instinkt kann man einer Katze nicht vorwerfen.“ Der Angeklagte erklärte, ihm sei nicht klar gewesen, dass das Luftgewehr, das er vor Jahren von einer Bekannten aus Österreich geschenkt bekommen hatte, eine derartige Durchschlagskraft besitzt. Weil das Gewehr kein sogenanntes F-Zeichen aufweist, hätte er es ohne Waffenbesitzkarte gar nicht haben dürfen, so die Richterin. Gerade mit einem ausländischen Gewehr müsse man zum Landratsamt und das prüfen lassen. „Sie können sich das nicht einfach so ins Wohnzimmer stellen.“ Der 73-Jährige erklärte, das sei ihm nicht bewusst gewesen. „Ich habe gedacht, dass jeder ab 18 ein Luftgewehr benutzen darf.“ Staatsanwalt Alexander Duré forderte schließlich, den Rentner zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 35 Euro zu verurteilen. Der Mann habe in Kauf genommen, die Tiere zu treffen. Bewusst habe er die natürliche Kette durcheinanderbringen und sich quasi als Gott aufspielen wollen. Das tue kein Tierfreund. „Wir sind hier nicht im Wilden Westen, wo man kreuz und quer schießen kann.“ Spätestens nach dem ersten Schuss habe dem Mann außerdem klar sein müssen, welche Kraft und Reichweite das Luftgewehr hat.

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