Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot für Nachtflüge
Im Streit um Nachtflüge wird mit Spannung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geblickt. Ein Verbot würde die Fluglärmgegner jubeln lassen.
Das Bundesverwaltungsgericht verkündet am heutigen Mittwoch sein mit Spannung erwartetes Urteil zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Ein zentraler Punkt ist dabei die Frage der Nachtflüge: Das Land Hessen hatte in der Ausbaugenehmigung für das wichtigste deutsche Luftverkehrs-Drehkreuz durchschnittlich 17 Ausnahmen vom Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr zugelassen. Die Leipziger Bundesrichter hatten in der mündlichen Verhandlung Mitte März Zweifel daran erkennen lassen.
Anwohner klagen über den nächtlichen Fluglärm
Zuvor hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel die Regelung gekippt, das Land Hessen war daraufhin in Revision gegangen. Fluggesellschaften und der Flughafenbetreiber Fraport halten vor allem wegen des Frachtverkehrs Nachtflüge für notwendig, Anwohner klagen dagegen über den nächtlichen Fluglärm. Derzeit gilt am Frankfurter Flughafen ein vorläufiges Nachtflugverbot. Im Oktober ging in Frankfurt eine neue Landebahn in Betrieb, sie verteilt den Lärm in der Region neu.
Auch in Berlin und München protestieren Flughafen-Gegner
Auch in weiteren Städten schauen Fluglärm-Gegner heute gebannt nach Leipzig: Derzeit gibt es etwa in München und Berlin Proteste gegen Ausbau-Projekte und wachsenden Lärm. Im Herbst hatte das Bundesverwaltungsgericht die geplante Nachtflugregelung am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg bestätigt. Demnach sind dort zwischen 22 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5 und 6 Uhr durchschnittlich 77 Starts und Landungen erlaubt, maximal 103. Von 0 Uhr bis 5 Uhr gilt ein weitgehendes Nachtflugverbot. dpa
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