Flugreisen: Der Koffer darf extra kosten
Wer einen günstigen Flug bucht, muss mit weiteren Kosten rechnen – etwa für Gepäck. Das sagt der Europäische Gerichtshof. Allerdings setzen die Richter den Airlines auch Grenzen.
Das Flugticket war günstig, aber für einen oder gar mehrere Koffer verlangt die Fluggesellschaft Zusatzkosten. Was viele Urlauber ärgert, haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag ausdrücklich erlaubt. Denn, so betonen die Richter: „Die Beförderung des aufgegebenen Gepäcks von Fluggästen ist kein unvermeidbarer und unvorhersehbarer Bestandteil des Preises für den Luftbeförderungsdienst.“ Das heißt: Handgepäck oder am Airport gekaufte Waren dürfen mitgenommen werden, ohne dass ein Zuschlag fällig wird, Koffer oder andere Gepäckstücke jedoch nicht.
Zuschlag zum Billigticket für Koffer
Auslöser des Rechtsstreits war eine Klage aus Spanien. Dort hatte sich eine Urlauberin beschwert, weil die Fluggesellschaft Vueling für die Aufgabe mehrere Koffer 40 Euro Zuschlag zum Billigticket (241,48 Euro für vier Personen) erhoben hatte. Sie berief sich auf ein Gesetz auf der iberischen Halbinsel, das derartige Zusatzkosten verbietet. Das zuständige Gericht in Madrid wollte nun vom EuGH wissen, ob die landeseigene Regelung möglicherweise dem im EU-Recht festgeschriebenen Prinzip der freien Preisgestaltung widerspreche. Die Antwort der Luxemburger Juristen war ein klares Ja.
Zusätzlicher Aufwand durch Gepäck
Schließlich, betont der EuGH in einer Erklärung, gebe es zahlreiche Passagiere, die ohne Gepäck oder nur mit einem kleinen Handkoffer reisen, um dadurch die Kosten für ihr Ticket zu drücken. Diese Kabinen-Trolleys müssten als „unverzichtbar“ angesehen werden und seien deshalb im Flugpreis enthalten. Das gelte jedoch nicht für weitere Gepäckstücke. Für diese schließen der Fluggast und die Airline sozusagen einen eigenen, zusätzlichen Beförderungsvertrag, da die Mitnahme auch zusätzlichen Aufwand mit sich bringe. Die Kosten könne das Unternehmen festlegen.
Bestimmte Maße fürs Handgepäck
Ausdrücklich betonte der EuGH, dass derartige Grund- und Zusatzleistungen von den Gesellschaften deutlich und transparent gemacht werden müssen – und zwar vor Beginn jeder Buchung. Dabei haben die Fluggesellschaften nach Auffassung des EuGH aber das Recht, für Handgepäck bestimmte Maße sowie eine Gewichtsobergrenze vorzuschreiben. Zu schweres oder gar überdimensioniertes Gepäck dürfe von einer Mitnahme an Bord ausgeschlossen werden. Diese Vorgaben zu kontrollieren, sei Sache der nationalen Behörden.
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