Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Europäischer Gerichtshof: Flugreisen: Der Koffer darf extra kosten

Europäischer Gerichtshof
18.09.2014

Flugreisen: Der Koffer darf extra kosten

Gepäckgebühren sind aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs rechtens.
Foto: Symbolbild: Sebastian Kahnert (dpa)

Wer einen günstigen Flug bucht, muss mit weiteren Kosten rechnen – etwa für Gepäck. Das sagt der Europäische Gerichtshof. Allerdings setzen die Richter den Airlines auch Grenzen.

Das Flugticket war günstig, aber für einen oder gar mehrere Koffer verlangt die Fluggesellschaft Zusatzkosten. Was viele Urlauber ärgert, haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag ausdrücklich erlaubt. Denn, so betonen die Richter: „Die Beförderung des aufgegebenen Gepäcks von Fluggästen ist kein unvermeidbarer und unvorhersehbarer Bestandteil des Preises für den Luftbeförderungsdienst.“ Das heißt: Handgepäck oder am Airport gekaufte Waren dürfen mitgenommen werden, ohne dass ein Zuschlag fällig wird, Koffer oder andere Gepäckstücke jedoch nicht.

Zuschlag zum Billigticket für Koffer

Auslöser des Rechtsstreits war eine Klage aus Spanien. Dort hatte sich eine Urlauberin beschwert, weil die Fluggesellschaft Vueling für die Aufgabe mehrere Koffer 40 Euro Zuschlag zum Billigticket (241,48 Euro für vier Personen) erhoben hatte. Sie berief sich auf ein Gesetz auf der iberischen Halbinsel, das derartige Zusatzkosten verbietet. Das zuständige Gericht in Madrid wollte nun vom EuGH wissen, ob die landeseigene Regelung möglicherweise dem im EU-Recht festgeschriebenen Prinzip der freien Preisgestaltung widerspreche. Die Antwort der Luxemburger Juristen war ein klares Ja.

Zusätzlicher Aufwand durch Gepäck

Schließlich, betont der EuGH in einer Erklärung, gebe es zahlreiche Passagiere, die ohne Gepäck oder nur mit einem kleinen Handkoffer reisen, um dadurch die Kosten für ihr Ticket zu drücken. Diese Kabinen-Trolleys müssten als „unverzichtbar“ angesehen werden und seien deshalb im Flugpreis enthalten. Das gelte jedoch nicht für weitere Gepäckstücke. Für diese schließen der Fluggast und die Airline sozusagen einen eigenen, zusätzlichen Beförderungsvertrag, da die Mitnahme auch zusätzlichen Aufwand mit sich bringe. Die Kosten könne das Unternehmen festlegen.

Bestimmte Maße fürs Handgepäck

Ausdrücklich betonte der EuGH, dass derartige Grund- und Zusatzleistungen von den Gesellschaften deutlich und transparent gemacht werden müssen – und zwar vor Beginn jeder Buchung. Dabei haben die Fluggesellschaften nach Auffassung des EuGH aber das Recht, für Handgepäck bestimmte Maße sowie eine Gewichtsobergrenze vorzuschreiben. Zu schweres oder gar überdimensioniertes Gepäck dürfe von einer Mitnahme an Bord ausgeschlossen werden. Diese Vorgaben zu kontrollieren, sei Sache der nationalen Behörden.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.