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  3. EU-Tabakrichtlinie: Gruselfotos auf Schachteln sollen das Rauchen vermiesen

EU-Tabakrichtlinie
16.12.2015

Gruselfotos auf Schachteln sollen das Rauchen vermiesen

Noch, noch Lust auf eine Zigarette?
Foto: Jonas Güttler dpa

Rauchern soll die Lust am Qualmen vergehen - mit großen Gruselfotos auf Zigarettenschachteln. Deutschland muss die EU-Vorgaben bald umsetzen.

Es sind Schockbilder, es sind Gruselfotos, die künftig großformatig auf Zigarettenschachteln in Deutschland prangen werden. Dazu kommen noch größere Warnhinweise auf den Verpackungen. Von Mai 2016 an sollen zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabak-Verpackungen für kombinierte Warnbilder und aufklärende Texte reserviert sein - weit mehr als bisher schon. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch in Berlin beschließen. Erzeugnisse, die nach den alten Regelungen bis Mai 2016 hergestellt wurden, können noch ein Jahr lang weiter abverkauft werden.

Krebsbefallene Lungen und Raucherbeine auf Zigarettenschachteln

2014 wurde die EU-Tabakrichtlinie nach langem Streit beschlossen. NUn soll sie auch in deutsches Recht umgesetzt werden. Dies muss bis 20. Mai 2016 der Fall sein. Die Vorgaben: Ob krebsbefallene Lungen, faulende Raucherbeine oder geschwärzte Zahnstümpfe - Gruselbilder und abschreckende Warnungen auf einem Großteil der Packungen sollen die Lust am Glimmstängel dämpfen. Auch sollen Aromen, die den Tabakgeschmack überdecken, vom Markt verschwinden - Zigaretten und Drehtabak mit charakteristischen Aromen werden verboten. Für Mentholzigaretten gilt eine Übergangsfrist bis zum Verbot.

Kleine Verpackungsgrößen sind für bestimmte Tabakwaren verboten, auch "irreführende Elemente auf Verpackungen". Um Fälschungen vorzubeugen, müssen Verpackungen zudem künftig ein individuelles Erkennungs- und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen. Für neue Tabakerzeugnisse wird ein Zulassungsverfahren eingeführt.

Neu sind auch Regelungen für sogenannte E-Zigaretten, bei denen eine Flüssigkeit verdampft und inhaliert wird. Für diese elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehälter soll es ebenfalls entsprechende Werbeverbote geben.

Die Raucherquote bei Jugendlichen senken

Ziel der Gesetzespläne ist es, die Raucherquote von Jugendlichen zu senken. Auch sollen "Fälle der vorzeitigen Sterblichkeit" verringert werden. Tabakkonsum sei Ursache für Krebserkrankungen und trage zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen und typischen chronischen Atemwegserkrankungen bei, heißt es in einer Kabinettvorlage. Etwa 110 000 Todesfälle pro Jahr seien in Deutschland unmittelbar auf das Rauchen zurückzuführen. Die direkten und indirekten Kosten des Rauchens würden auf 79,09 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

Die Zigarettenindustrie pocht auf eine längere Frist zur Umstellung ihrer Produktion von Verpackungen mit kombinierten Warnhinweisen und -bildern. Sie argumentiert, dies sei bis Mai nicht mehr zu schaffen. 

Die Grünen warfen der Regierung vor, keine Gesamtstrategie zur Reduzierung des Tabakkonsums zu verfolgen. Der Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen-Fraktion, Harald Terpe, sagte der dpa: "Werbebeschränkungen für Tabakprodukte sind längst überfällig." Deutschland sei neben Bulgarien das einzige Land in der EU, das Außen- und Kinowerbung für Tabakprodukte immer noch erlaube. "Die Bundesregierung muss sich endlich von den Interessen der Industrie frei machen. Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sind kein Argument, wenn es um Menschenleben geht." 

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte der "Passauer Neuen Presse" (Mittwoch): "Es darf nicht sein, dass Deutschland und Bulgarien bei der Umsetzung des Tabakwerbeverbots Schlusslicht sind." dpa/AZ

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