Ministerium: Gans und Ente möglichst nur durchgegart essen
Die Vogelgrippe in Deutschland führt zu weiteren Konsequenzen. Enten und Gänse müssen nun vor Transport und Schlachtung auf den Erreger untersucht werden.
Wegen der Vogelgrippe-Fälle in Deutschland müssen Enten und Gänse nun vor Transport und Schlachtung auf den Erreger untersucht werden. Eine Eilverordnung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) gilt ab Dienstag, wie das Ministerium am Montag in Berlin mitteilte. Nur bei negativem Testergebnis dürfen die Tiere transportiert und geschlachtet werden. Der Test darf dabei nicht älter als sieben Tage sein.
Enten und Gänse zeigen im Gegensatz zu Puten und Hühnern keine Anzeichen einer Erkrankung mit der Vogelgrippe, erklärte Schmidt. Mit der Zwangstestung solle verhindert werden, dass unerkannt infizierte Tiere die Seuche weiterverbreiten.
Nach Angaben einer Ministeriumssprecherin ist der Tierhalter dafür verantwortlich, die Probe zu nehmen und an ein Labor zu schicken. Getestet werden müssen 60 Tiere pro Transport. Die Verordnung gilt den Angaben zufolge bundesweit und bis Ende März 2015.
Mitte Dezember war das Vogelgrippe-Virus vom Typ H5N8 in einem Putenmastbetrieb in Niedersachsen nachgewiesen worden. Zuvor war es bereits in Tiermastbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten sowie in den Niederlanden und Großbritannien aufgetreten.
Vogelgrippe kann für Tiere tödlich sein
Der Vogelgrippe-Virus H5N8 ist ein hoch ansteckendes Influenzavirus. Die genaue Bezeichnung lautet A/H5N8, dabei steht das A für den Grippevirus Influenza-A, die weiteren Buchstaben und Zahlen bezeichnen den genauen Subtypen.
Die klassische Geflügelpest (aviäre Influenza) ist eine besonders schwerverlaufende Form der Influenza, die von stark krankmachenden Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Für Geflügel endet die Krankheit oft tödlich. Bestimmte Stämme können auch bei Menschen eine Erkrankung auslösen, der Typ H5N8 gehört aber nach Expertenangaben nicht dazu.
Grundsätzlich rief das Ministerium dazu auf, bei der Zubereitung von Geflügel "strikte Küchenhygieneregeln" einzuhalten. Das Fleisch solle nur vollständig durchgegart verzehrt werden, Fleischabfälle gehörten in den Hausabfall und nicht in den Biomüll oder auf den Kompost. afp
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