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Kommentar
19.10.2016

Preisbindung bei Medikamenten: Neue Regeln müssen her

Für rezeptpflichtige Tabletten und Arzneimittel darf es keine Preisbindung geben, sagt die EU.
Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbolbild)

Deutschland kann auf sein gut funktionierendes Apothekensystem stolz sein. Der Beschluss der EU, die Preisbindung der Medikamente aufzuheben, darf das nicht gefährden.

Bevor nun alle in das Hohelied des Binnenmarktes einstimmen, tut man gut daran, die Hintergründe der deutschen Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente auszuleuchten. Wer eine ständig verfügbare und hochqualitative Versorgung der Patienten mit Medikamenten in allen Regionen und zu gleichen Kosten gewährleisten will, muss wissen, dass dies seinen Preis hat.

Es hilft also nicht weiter, allein die Kosten für ein bestimmtes Präparat in diversen Mitgliedstaaten zu vergleichen. Der hohe Standard des deutschen Apothekensystems ist eine Errungenschaft. Dennoch bleibt richtig, was die Richter des höchsten EU-Gerichtes am Mittwoch geurteilt haben: Es darf auf dem Binnenmarkt keinen Wirtschaftsbereich geben, der durch nationale Hürden und Auflagen dem Wettbewerb entzogen wird.

Bei den Konsequenzen, die der Gesetzgeber nun aus diesem Richterspruch zieht, wird es darauf ankommen müssen, diese zwei Positionen zusammenzubringen, die eigentlich unvereinbar scheinen. Der Handel mit unter Umständen lebenswichtigen Präparaten bleibt immer etwas anderes als der Verkauf von profanen Waren des alltäglichen Bedarfs. Das darf durch eine Neuregelung nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Wie in anderen Wirtschaftsbereichen auch müssen nun Auflagen her, die dieses Ungleichgewicht ausgleichen. Ein ausländischer Stromanbieter darf seine Dienste ja auch nur dann in der Bundesrepublik anbieten, wenn er die vorgeschriebenen Vorkehrungen für Notsituationen aufbaut. Nach diesem Modell wird der Bundesgesundheitsminister nun auch den Pharma-Markt regeln müssen.

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