Regierung will Fracking nur auf Sparflamme
Die Bundesregierung will Fracking weitgehend verbieten. Umwelt- und Wirtschaftsministerium haben Eckpunkte verabschiedet, doch der Opposition ist das zu wenig.
Am Anfang war Rainer Brüderle noch hoffnungsfroh. „Diese Technologie darf nicht das gleiche Schicksal erleiden wie der Transrapid oder die Biotechnologie in Deutschland“, mahnte der Wirtschaftsminister 2010, als er Pläne für die Abscheidung von Kohlendioxid und Verpressung in unterirdische CO2-Lagern vorstellte. Doch so wie der Politiker Brüderle inzwischen Geschichte ist, wurde es auch nichts mit der CCS-Technologie.
Risikotechnologien haben es in Deutschland schwer – nun wagt sich die Regierung an das Konfliktthema Fracking. Wie eine Geheimsache behandelten Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara Hendricks das Feilen an einer Lösung. Nun verschickten die beiden zumindest Eckpunkte.
Was Gabriel und Hendricks vorschlagen, ist ein weitgehendes Verbot der unkonventionellen Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein – mit kleinen Hintertürchen. Der Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer wettert deswegen: „Das ist ein Fracking-Ermöglichungsgesetz.“ Er stößt sich besonders an einem Passus: „Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer-und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern werden durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten.“ Das bedeutet, dass alles, was darunter liegt, möglich bleibt. Bis 2021 soll diese Art Moratorium gelten, aber Pilotprojekte bleiben erlaubt, „wenn die eingesetzte Frackflüssigkeit nicht wassergefährdend ist.“
Der ersten Versuch für ein Gesetz ist gescheitert
Der Gas-Boom in den USA, der inzwischen wegen Umweltproblemen auf Gegenwehr stößt, geht auf die Ausweitung der unkonventionellen Förderung zurück, für die es in Deutschland bisher keine klaren Grenzen gibt. Dabei wird das Gestein großflächig unter Einsatz eines Gemisches aus Wasser, Sand und Chemikalien mit hydraulischen Druck aufgebrochen. Ein erster Gesetzgebungsversuch von Union und FDP war gescheitert, unter anderem weil Kritiker zu wenig Schutz für den Bodensee und die Trinkwasserversorgung bemängelten.
Auch künftig soll eine Gefahr für die Wasserversorgung ausgeschlossen werden, „indem Fracking jeglicher Art in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Einzugsbereichen von Talsperren und Seen, die unmittelbar der Trinkwassergewinnung dienen, untersagt wird.“ Fracking dürfte es damit vorerst nur auf kleiner Sparflamme geben, die unkonventionelle Fördermethode wird sich auf Erprobungsprojekte beschränken – wie einst bei der CO²-Abscheidung, die nie über den Status hinauskam, weil Bürger gegen „CO²-Endlager“ opponierten. Georg Ismar, dpa
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