Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wissenschaft
  3. Erste Klage in Deutschland wegen minderwertiger Brustimplantate

23.01.2012

Erste Klage in Deutschland wegen minderwertiger Brustimplantate

Ausrangierten Brust-Implantate aus Silikon des Unternehmens PIP (Poly ImplantProthese). Foto: Maxppp/Dominique Leriche dpa
2 Bilder
Ausrangierten Brust-Implantate aus Silikon des Unternehmens PIP (Poly ImplantProthese). Foto: Maxppp/Dominique Leriche dpa

Im Skandal um wohl gesundheitsgefährdende Brustimplantate aus Frankreich ist nun auch zum ersten Mal in Deutschland eine Klage eingereicht worden.

Minderwertige Brustimplantate wurden ihnen als sichere Produkte verkauft. Jetzt zieht auch in Deutschland die erste betroffene Frau vor Gericht. Die Klägerin verlangt nach der am Montag vor dem Landgericht Karlsruhe eingereichten Klage insgesamt 100.000 Euro an Schmerzensgeld und für etwaige Zukunftsschäden durch das für die Implantate genutzte Billig-Silikon. Die Klage richtet sich gegen die behandelnden Ärzte der betroffenen Frau, gegen den TÜV Rheinland und den Chemikalienhändler Brenntag.

Klage wegen Silikonimplantaten eingereicht

Im Dezember 2011 war bekannt geworden, dass die französische Firma PIP für ihre Brustimplantate ein nicht für die Behandlung von Menschen geeignetes Billig-Silikongel verwandt hat. Mittlerweile empfehlen mehrere Länder, diese Silikonkissen wegen gesundheitlicher Risiken entfernen zulassen. Allein in Deutschland gehen Experten davon aus, dass bis zu 10.000 Frauen betroffen sein könnten.

Brustimplantate - weltweit mehr als 300.000 Frauen betroffen

Die Anwaltskanzlei Zierhut & Graf aus München, die die Karlsruher Klage auf den Weg gebracht hat, vertritt geschädigte Frauen bei der Forderung nach einer Entschädigung. Die Forderungen richten sich nicht gegen PIP, weil das Unternehmen insolvent ist. "Momentan vertreten wir schon an die 50 Geschädigte. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass man den Sachverhalt grundsätzlich aufarbeitet und entscheidet, ob man außergerichtlich Ansprüche stellt oder Klage einreicht", sagte Zierhut. "Wir sehen für unsere Klagen gute Erfolgschancen, besonders gegen die Ärzte. Den Ärzten werfen wir vor, in fast allen Fällen die Frauen unzureichend über Risiken informiert zu haben. Zumeist haben sie "verharmlost" und zu wenig darüber aufgeklärt, dass die Implantate auch reißen könnten und Ähnliches", erläuterte die Kanzlei.

Rechtsanwälte verklagen Ärzte, Chemiehändler und TÜV

Dem TÜV legen sie zur Last, bei der Zertifizierung der Implantate in Deutschland die Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Und dem Chemikalienhändler Brenntag werfen sie vor, das Industrie-Silikon an PIP geliefert zu haben, obwohl dem Unternehmen klar gewesen sei, dass PIP Medizinprodukte für Menschen herstellt.

Brustkrebs - Anleitung zur Selbstuntersuchung
5 Bilder
Brustkrebs - Anleitung zur Selbstuntersuchung
Foto: Deutsche Krebsgesellschaft e.V.

In Frankreich hatte ein Gericht nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP bereits den Versicherer des insolventen Herstellers PIP zu 4000 Euro Schadenersatz verurteilt. Der Richter aus Avignon gab damit der Klage einer 31-jährigen Betroffenen statt, der ein PIP-Silikonkissen eingesetzt worden war.

Wer zahlt für das Entfernen der Billig-Brustimplantate?

Weltweit sollen mehr als 300. 000 Frauen PIP-Implantate eingesetzt bekommen haben, davon bis zu  10.000 in Deutschland. Selbst die Weltgesundheitsorganisation WHO rät den Frauen, die PIP-Implantate haben, den Arzt aufzusuchen.

Bei der Frage der Kostenübernahme für betroffene Patientinnen verfahren die Krankenkassen einem Medienbericht zufolge ganz unterschiedlich. Wie die Zeitungen der WAZ-Gruppe schrieben, gibt es Kassen, die die gesamte  Rechnung für Entfernung und Ersatz der von der französische Firma  PIP verkauften bedenklichen Implantate tragen. Andere Krankenkassen dagegen beteiligten  sich nur zum Teil an den Kosten. Nach der geltenden Rechtslage sind die Kassen nicht zur Kostenübernahme verpflichtet,  wenn es sich um Schönheits-Operationen handelte. AZ/dpa/afp

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.