Französin erhält Schadensersatz wegen WLAN-Allergie
Eine 39-jährige ehemalige Radioproduzentin hat vor Gericht erklärt, dass WLAN sie krank mache. Sie gibt an, dass sie an Elektromagnetischer Hypersensitivität (EHS) leide.
Als Präzedenzfall gilt ein Gerichtsurteil im französischen Toulouse. Die ehemalige Radioproduzentin Marine Richard klagte laut T-Online.de, dass sie wegen Elektromagnetischer Hypersensitivität (EHS) in eine ländliche Gegend ziehen musste, wo sie möglichst wenig elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt ist. Sie reagiere empfindlich auf WLAN- und Mobilfunk-Strahlung. Das Gericht sprach ihr staatliche Unterstützung wegen dieser "WLAN-Allergie" zu.
WLAN-Allergie: Was ist Elektromagnetische Hypersensitivität?
Wer an EHS leidet, der muss in der Nähe von elektromagnetischen Feldern - die durch WLAN und Mobilfunkmasten erzeugt werden - mit Symptomen wie Kopfschmerzen oder Schlafstörungen umgehen können. Weil bislang nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden konnte, dass elektromagnetische Strahlung der Gesundheit schadet, ist EHS weder in Frankreich noch in Deutschland eine anerkannte Krankheit. Das Gericht stufte Richard als zu 85 Prozent behindert ein. Weil sie arbeitsunfähig ist, bewilligte ihr das Gericht in Toulouse eine monatliche Hilfe von 680 Euro. sh
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