Mieter packt beim Auszug Eigentum des Vermieters mit ein
Bei der Durchsuchung der Wohnung findet die Polizei die Gegenstände. Warum Amtsrichter Hell trotzdem ihre Arbeit kritisiert.
Eine ziemlich unglaubwürdige Geschichte tischte gestern nicht nur aus Sicht der Staatsanwaltschaft der Angeklagte vor dem Aichacher Amtsgericht auf. Den Vorwurf, er habe aus dem Haus seines Vermieters Gegenstände gestohlen, stritt der 37-jährige Angeklagte ab. Er lebte bis September 2016 im nördlichen Landkreis. Die Frage, ob es sich in diesem Fall um einen besonders schweren Diebstahl handelte, ließ sich vor Gericht nicht klären. Dafür gab es von Amtsrichter Walter Hell deutliche Kritik an der Ermittlungsarbeit.
Mehrere Seiten lang war das Manuskript, von dem der Angeklagte seine Sicht der Dinge ablas. Angefangen mit dem Hinweis, dass eines seiner beiden Kinder schwer krank sei über seine diversen Besuche beim Mieterschutzbund bis zur Feststellung, dass er nichts gestohlen habe. Es war die Zusammenfassung eines Mietverhältnisses im nördlichen Landkreis, das anscheinend gut begann, sich aber bald verschlechterte. Der Angeklagte kritisierte unter anderem, dass er das Haus in einem schmutzigen Zustand übernommen habe und alles voller Möbel stand. Deswegen stellte er nicht nur die Mietzahlungen ein, sondern nahm auch Kontakt mit dem Mieterschutzbund auf. Ein Anwalt schrieb daraufhin an den Vermieter, dass er das Haus zu räumen habe. Als der mit einem Helfertrupp anrückte, um das zu tun, kam es zum Streit mit dem Mieter. Die Helfer hätten auch seine Sachen herausgetragen und weggeworfen, erklärte der 37-jährige Angeklagte vor Gericht den Grund für den Streit.
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