Pöttmeser Kinderhort etwas günstiger
Kosten liegen laut Bauamt etwas unter dem Ansatz im Etat
Der Markt Pöttmes muss seine Erschließungsbeitragssatzung ändern. Ulrike Peter vom Büro Kommunale Dienstleistung und Beratung in Augsburg stellte im Marktgemeinderat die Änderungen vor. Es geht unter anderem darum, bis zu welcher Größe Grundstücke einberechnet werden, ab wann ein Geschoss als Vollgeschoss zählt und wann die Beiträge fällig werden. Für das neue Baugebiet an der Karitzstraße im Ortsteil Gundelsdorf wird bereits die neue Satzung gelten.
Wie Geschäftsstellenleiter Stefan Hummel auf Anfrage mitteilte, rechnet die Gemeinde nicht damit, dass sich durch die neue Satzung wesentliche Änderungen zu vorher ergeben. Mit der Straßenausbaubeitragssatzung hat das Thema übrigens nichts zu tun. Die Erschließungsbeitragssatzung bezieht sich auf Straßen, die erstmalig hergestellt werden. Mit der Änderung gelten künftig bei Grundstücken im Innenbereich keine Tiefengrenzen mehr, die Grundstücke werden also vollständig eingerechnet. Flächen, die beispielsweise von zwei Straßen erschlossen werden, werden zu zwei Dritteln eingerechnet. Beitragspflichtig ist der, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheids im Grundbuch steht.
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