Räumungsklage gegen Michelauer Tierstadel: Richter muss entscheiden
Der vom Zivilrichter in Aichach vorgeschlagene Vergleich kommt nicht zustande. In zwei Wochen fällt das Urteil, wie es mit dem Tierstadel weitergeht.
Über die Räumungsklage gegen die Betreiber des Hobbybauernhofes im Weiler Michelau bei Adelzhausen wird das Zivilgericht in Aichach entscheiden müssen. Wie das Gericht auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, kam der von Richter Axel Hellriegel bei der Verhandlung am Dienstag vor drei Wochen vorgeschlagene Vergleich nicht zustande.
Das Ehepaar Monika und Thomas Malcher, das den sogenannten Michelauer Tierstadel betreibt, hätte sich mit dem Vergleich dazu verpflichtet, die Tiere zu entfernen und das Anwesen bis zum 1. März 2018 zu räumen (wir berichteten). Doch die beiden lehnten den Vergleich ab.
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