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Biberbach
31.08.2016

Der Wiesenknopf darf bleiben

Michaela Thiel von der Unteren Naturschutzbehörde und Georg Roth vom Wasserverband Schmutter Augsburg-Nord besprechen, ob sich ein Teil dieses Grabens abflachen lässt. Auch das wäre eine Maßnahme um den Bestand des seltenen Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings zu fördern. 
Foto: Foto: Marcus Merk

Beim Mähen entlang von Gräben spart der Wasserverband Schmutter Augsburg-Nord heuer bestimmte Bereiche aus - zum Wohle eines seltenen Schmetterlings.

Ausgerechnet die Blüten des Großen Wiesenknopfs benötigt ein seltener Schmetterling um dort seine Eier abzulegen; die Schmetterlingsraupen, die sich aus den Eiern entwickeln, fressen die Blüten von innen her auf. So ist der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling auf diese Pflanze gnadenlos angewiesen. Schlimm nur, wenn vor September gemäht wird und der Große Wiesenknopf verschwindet. Dann haben auch die Schmetterlingsraupen das Nachsehen, denn die Mahd besetzter Blütenköpfe führt zum Tod der Larven. Der Wasserverband Schmutter Augsburg-Nord will nun etwas für den Schutz der seltenen Tagfalter tun. Vorsitzender Georg Roth lässt heuer beim Mähen entlang der Gräben, für die der Verband zuständig ist, die Pflanze so weit als möglich stehen. Zudem fährt er das Mähgut weg, anstatt es wie bisher an Ort und Stelle zu mulchen. So sollen die Wiesen entlang der Gräben magerer werden und damit seltenen Pflanzen und natürlich auch dem Ameisenbläuling einen besseren Lebensraum bieten.

Allerdings geht das nur in Teilbereichen von etwa drei Kilometern. Insgesamt hat der Verband nämlich rund 20 Kilometer Gräben zwischen Eisenbrechtshofen und Nordendorf zu bewirtschaften. Roth: „Es wäre viel zu teuer, das gesamte Mähgut wegzufahren“. Zumal die Entsorgung rein rechtlich auch ein Problem darstellt. Denn das Grüngut stammt nicht aus der Landwirtschaft, ist damit nicht „privilegiert“ und dürfte somit von umliegenden Landwirten eigentlich gar nicht angenommen und später wieder ausgebracht werden. Roth hat deshalb schon geprüft, ob er auf einer Fläche in Herbertshofen, die ans Stahlwerk angrenzt, einen Kompostierplatz einrichten darf. Doch dafür müsste die Gemeinde erst die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, weil ein solches Vorhaben ebenfalls nicht unter die landwirtschaftliche Privilegierung fällt. „Das Verfahren wäre viel zu teuer“, winkt Roth ab. So soll es bei der bisherigen Praxis bleiben, derer sich auch der Landschaftspflegeverband des Landkreises Augsburg bediene.

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