Ein Haus in Omas Garten bauen?
Diskussion im Planungsausschuss um sehr lang gezogene Grundstücke in Meitingen, Erlingen und Herbertshofen. Was dort künftig erlaubt sein soll.
Darf der Enkel ein Haus in Omas Garten bauen? Und müssen dafür Regelungen getroffen werden? Letztlich ging es um diese Fragen, als sich jetzt der Planungs- und Werksausschuss mit einer möglichen Leitlinie für die Bebauung „rückwärtiger Freiflächen“ befasst hat. Bei diesen rückwärtigen Freiflächen handelt es sich um ungewöhnlich lang gezogene Grundstücke in den Ortsteilen Meitingen, Erlingen und Herbertshofen, die früher einmal zur Selbstversorgung genutzt wurden, zum Beispiel um Hühner oder andere Kleintiere zu halten oder einen Gemüsegarten anzulegen. Diesen Nutzcharakter haben die Grundstücke inzwischen nicht mehr, aber es gibt immer wieder Anfragen zur Bebauung. Betroffen sind nach Angaben von Meitingens Bauamtsleiter Thomas Dahlmann sowohl Bereiche in Meitingen (Nordfeldsiedlung) als auch in Erlingen (St. Martinsstraße/Eichenweg) und in Herbertshofen (Römersiedlung). Insgesamt geht es um fast drei Hektar, auf denen die viel beschworene „innerörtliche Nachverdichtung“ stattfinden könnte.
In den rückwärtigen Bereichen seien auch schon Einbauten entstanden, die eigentlich genehmigungsbedürftig seien, so der Bauamtsleiter. Denn auch wenn es keinen Bebauungsplan für diese Gebiete gebe, würden durch den Bestand der Gebäude gewisse Baulinien definiert, an die man sich bei einer Bebauung zu halten habe.
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