61-Jähriger zahlt Zahnarzt-Rechnung nicht, wird aber trotzdem nicht bestraft
Das Amtsgericht spricht einen säumigen Patienten vom Betrugsvorwurf frei. Dabei bezahlte der 61-Jährige seine Rechnung nie.
Obwohl er seinem Zahnarzt Behandlungskosten in Höhe von über 5000 Euro schuldig blieb, braucht ein 61-jähriger Mann keine Strafe bezahlen. Der Zahnarzt hatte Anzeige wegen Betrugs erstattet, das Augsburger Amtsgericht hält dagegen eher eine Verkettung ungünstiger Umstände für die bis heute ausstehende Zahlung verantwortlich.
Doch von Anfang an erzählt: Eines morgens kommt der Patient zum Arzt in die Praxis in der Augsburger Innenstadt und lässt sich mehrere Zahnprothesen einsetzen. Und genau am Nachmittag des selben Tages erhält der Zahnarzt eine Mitteilung von der Betreuerin des Mannes, dass dieser zahlungsunfähig sei. Der als Zeuge geladene Arzt fühlt sich verschaukelt („So was ist mir in 20 Jahren noch nicht vorgekommen“), fürchtet um sein Geld und erstattet Strafanzeige wegen Betrugs. Der 61-jährige Mann aus Nördlingen habe seine Zahlungsfähigkeit nur vorgetäuscht, aber nicht vorgehabt zu zahlen.
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