An Rauchmeldern führt bald kein Weg mehr vorbei
Bald müssen alle Wohnungen in Bayern Rauchmelder haben. Die Feuerwehr begrüßt das, denn bei tödlichen Bränden fehlten die Geräte. Was auf Vermieter und Mieter zukommt.
Zuletzt geschah es in der Nacht auf Freitag, dass ein Rauchmelder in einer Wohnung womöglich größeren Schaden verhinderte: Das Gerät schlug gegen 2.10 Uhr Alarm, weil die Wohnung stark verqualmt war. Ein Nachbar hörte das Piepsen und rief die Feuerwehr, die eine Frau aus der Wohnung rettete. Zwar waren es „nur“ angebrannte Speisen, die auf dem Herd kokelten, laut Feuerwehr kann aber auch dieser Rauch gesundheitsschädlich sein oder das Feuer hätte sich ausweiten können. Ab Ende 2017 wird auch in Bayern eine Rauchmelderpflicht in allen Wohnungen gelten. Bisher galt diese nur für Neubauten, jetzt müssen auch Bestandswohnungen nachgerüstet werden.
Die Feuerwehr begrüßt diese Pflicht. „Es gibt viele Fälle aufgrund von Rauchwarnmeldern, in denen das Schadensausmaß wesentlich verringert werden konnte“, so Feuerwehrsprecher Friedhelm Bechtel. Schon vor einigen Monaten habe es einen ähnlichen Fall wie jetzt im Bleichviertel gegeben, bei dem der schlafende Wohnungsinhaber aufgrund des Notrufs von Nachbarn geweckt und gerettet werden konnte.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Laut Justizministerium wären Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung denkbar, sollte das Fehlen von Rauchmeldern im Brandfall nachweislich zu entsprechenden Folgen geführt haben. Allerdings werde es immer auf den Einzelfall ankommen....An Rauchmeldern führt bald kein Weg mehr vorbei
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Grundgesetz Art. 14 (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
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