Anzeige gegen Stadtsparkasse wegen Betrugs scheitert
Kunden haben mit riskanten Anlagen Geld verloren. In einem Fall wurde Anzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs erstattet. Die Ermittlungen gegen die Bank wurden jetzt aber eingestellt.
Im Fall einer Stadtsparkassen-Kundin, die mit einer riskanten Geldanlage 120.000 Euro verloren hat, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Bank eingestellt. Der Anwalt der älteren Frau hatte im vergangenen Jahr Anzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs erstattet. Er vermutet, dass Kunden systematisch über die Risiken im Unklaren gelassen wurden. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders – zumindest erkennt sie keine Straftaten. Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass das Ermittlungsverfahren inzwischen wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt worden sei.
Der Augsburger Rechtsanwalt Bernd Paschek vertritt neben der Rentnerin weitere Kunden, die mit der Anlage Geld verloren haben und sich getäuscht fühlten. In einem Zivilverfahren hatte die von Paschek vertretene ältere Frau in erster Instanz vom Landgericht recht bekommen. Allerdings hatte das Oberlandesgericht dann in zweiter Instanz die Ansprüche der Frau zurückgewiesen. Die Richter erkannten bei der Bank zumindest keinen Vorsatz. Damit griff die Verjährung, weil der Fall bereits mehrere Jahre zurück lag.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Es gibt hsl. zwei Gruppen von Anwälten - Problemlöser und Streithansel. Bei den Streihanseln zahlt der Mandant oft für das Ego des Rechtsanwalts; erfolgreiche Problemlöser arbeiten leise...
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Und es gibt sehr viele Urteile (z.B. Sparverträge in Ulm oder Schrottimmobilien in Wuppertal) die für den Geldanleger entschieden wurden.
Hier reicht ein Satz: Jedes, aber auch jedes Zertifikat besitzt das Risiko des Totalverlustes. Wer das nicht weiß sollte sein Geld unters Kopfkissen stecken. Fast alle Geldanlagen besitzen dieses Risiko. Ausnahmen davon sind z.B. Staatsanleihen unserer Republik (aber nicht von Griechenland....) oder auch Gold. Aber hier ist die aktuelle Zinsmarge für den "Ruach" zu niedrig. [url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Eklig/smilie_iek_016.gif[/img][/url]
Eigentlich war doch, zumindest für mich, von vornherein klar, dass eine Klage gegen die Stadtsparkasse vor Gericht keinen Bestand haben wird.
Zahllose Geschädigte haben in den letzten Jahren gegenüber Versicherungen und Banken ( z.B. AWD- Maschmeier, Alianz, Banken und ähnliche Eirichtungen ) versucht ihre "verlorengegangenen Gelder" wieder zu bekommen und nahezu jedesmal vor Gericht den kürzeren gezogen.
Der Spruch außer Spesen nichts gewesen bewahrheitet sich hier in aller Deutlichkeit. Gegen solche Institutionen haben wir einfachen Bürger bei Gericht keine Chance.