Baugenossenschaft klagt gegen Asylbewerberheim
Der Protest in Augsburg formiert sich: Anwohner der Ottostraße sammeln Unterschriften gegen die Unterkunft für 200 Flüchtlinge.
Die „Allgemeine Baugenossenschaft für Augsburg und Umgebung“ hat Klage gegen den Bescheid der Stadt Augsburg eingereicht, mit dem diese die Nutzungsänderung des Bürogebäudes in der Ottostraße 2 in eine Asylbewerberunterkunft genehmigt hat. Der Bescheid sei rechtswidrig, sagte Vorstandsvorsitzender Helmut Lenz gestern unserer Zeitung. Er verletze unter anderem ein Eigentumsgrundrecht, nämlich das Rücksichtnahmegebot: Die Stadt habe Nachbarn nicht informiert.
Die Baugenossenschaft hat insgesamt 1000 Wohnungen, die Hälfte davon liegt im Stadtbezirk Rechts der Wertach. Die Belange der Anwohner, der Gewerbetreibenden, aber auch der Flüchtlinge selbst seien bei der Entscheidung für eine Flüchtlingsunterkunft für 200 Personen nicht berücksichtigt worden, kritisiert Lenz. Massenunterkünfte seien ein überholtes Konzept; deutschlandweit gebe es gute Modelle für dezentrale Unterbringung.
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