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  3. Augsburg: Eklat bei Urteil: Angeklagter wirft mit Stuhl nach Richtern

Augsburg
07.12.2016

Eklat bei Urteil: Angeklagter wirft mit Stuhl nach Richtern

Polizisten haben einen Angeklagten überwältigt, der in Augsburg mit einem Stuhl nach Richtern geworfen hat.
Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

Ein Asylbewerber wird in Augsburg verurteilt, weil er einen Mitbewohner mit einem Schwert attackiert hat. Nach der Urteilsverkündung rastet der Mann plötzlich aus.

Als der Prozess zu Ende war, kam es zum Eklat: Ein wegen versuchten Totschlags verurteilter Asylbewerber hat am Mittwoch im Gerichtssaal in Augsburg randaliert. Direkt nach der Urteilsverkündung sprang der junge Mann auf, griff sich einen Stuhl und warf ihn zur Richterbank. Der Stuhl habe die Köpfe eines Richters und einer ehrenamtlichen Schöffin nur knapp verfehlt, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage unserer Redaktion mit. Mehrere Polizeibeamte und Justizwachtmeister mussten den tobenden Mann überwältigen und fesseln. Dabei setzen sie auch Pfefferspray ein. Der Gerichtssaal wurde sofort geräumt.

Zunächst hatte nichts auf diesen Ausraster hingedeutet. Den Urteilsspruch hatte der Asylbewerber aus Afrika zunächst noch ruhig aufgenommen. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat gegen den Mann eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verhängt. Er hatte im Dezember vorigen Jahres den Mitbewohner einer Flüchtlingsunterkunft in der Eichleitnerstraße mit einem großen Schwert attackiert und schwer verletzt.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

08.12.2016

Sein Alter gab der Mann aus Sierra Leone zunächst mit 16 Jahren an. Gutachter kamen aber zum Ergebnis, dass er älter als 21 Jahre sein muss.

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Einreise 2014 vor der Flüchtlingswelle aber trotzdem keine genaue Untersuchung? Kann man sowas mal erklären?

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Der Angeklagte soll Angst gehabt haben, dass der Afghane seinen Handel mit Haschisch auffliegen lässt.

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Und Drogenhandel fällt auch trotz intensiver Betreuung nicht auf?

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Warum der Angeklagte so ausrastete, als der Vorsitzende Richter Christoph Wiesner seine Urteilsbegründung beendet hatte, ist unklar.

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Vorschlag: Er akzeptiert unser (Rechts)System nicht, also nimmt er es persönlich?

08.12.2016

Wieso kann man diese Straftäter nicht einfach ohne jeden großen Prozess des Landes verweisen und ein lebenslanges Einreiseverbot verhängen, würde uns im Land sehr viel Ärger, Kosten und Unzufriedenheit ersparen. Anderswo funktioniert es doch auch....liebe Regierung...aufwachen !!!!!!

08.12.2016

weil frau Merkel und herr Steinmaier es nicht wollen

08.12.2016

Ach Gottchen, jetzt geht das wieder los - hier wird wirklich jede Untat eines Flüchtlings / Asylbewerbers gesondert bewertet und mit den üblichen sowas muss raus beschieden. Einfach mal mit diesem Quatsch aufhören und drüber nachdenken, daß wir mindestens genausoviele ( wen nicht noch mehr ) innerdeutsche Sttraftäter haben, die den gleichen Bockmist bauen. Schreit da einer von Ihnen so auf - wie jetzt hier ?

Daher greift das wieso lassen Merkel und Co solches Gesindel rein und ähnlich unqualifizierte Senfkommentare eigentlich gar nicht, denn nicht jeder Flüchtling, der zu uns kommt, ist automatisch ein potentieller Straftäter. Und ja, ich bin auch dafür, daß solche Straftäter mit aller Härte des Gesetzes bestraft - und eventuell nach Absitzen der der Strafe in Ihr Heimatland ( so denn eindeutig feststellbar ) abgeschoben werden. Aber - ich bin nicht dafür, daß jedesmal wieder dieselbe Keule mit den gleichen unterschwellig fremdenfeindlichen Einwürfen geschwungen wird. Hört endlich damit auf ....

08.12.2016

Weil es sowas wie einen Rechtsstaat gibt. Jeder hat das Recht auf einen fairen Prozess. Es könnte ja sein, dass es der Angeklagte nicht war und dann? Dann schieben Sie einen Unschuldigen ab und der Täter läuft noch frei rum.

Außerdem wird er direkt nach verbüßen seiner Strafe abgeschoben - so ist das geltende und gerade verschärfte Recht. Im Übrigen ist es auch besser, dass er seine Strafe erst absitzt. Es kann schließlich wohl nicht sein, dass die schlimmste Bestrafung eines ausländischen Totschlägers, Mörders oder Vergewaltigers die reine Anschiebung ist - auf das er in seinem Ursprungsland wieder frei umherläuft. Das ist dann erst recht eine Einladung, sich in Deutschland mal so richtig auszutoben - kann ja nicht viel passieren.

09.12.2016

Was das Recht auf einen Prozess angeht: Völlige Zustimmung.

Allerdings könnte ich mir schon vorstellen, daß eine Verurteilung wegen Mordes, Vergewaltigung usw. in Ländern wie Eritrea, Nigeria, Afghanistan, Pakistan als durchaus schwerwiegender bewertet wird als in unserem Land.

Eine Überstellung zum Strafvollzug in den Herkunftsländern könnte m. E. wesentlich abschreckender wirken als 6 Jahre in einem Deutschen Knast mit Option zur vorzeitigen Entlassung bei guter Sozialprognose...

09.12.2016

Wenn Sie sich da nicht irren. In einigen islamischen Ländern wird durchaus eher das Opfer der Vergewaltigung wegen außerehelichem Sex verurteilt als der Vergewaltiger. Siehe den Fall der Britin in den Emiraten vor kurzem. Auch wird beispielsweise ein Ehrenmord in Deutschland zwingend mit lebenslänglich gesühnt, wenn der Täter alt genug ist. In manchen Ländern gibts eher eine Belobigung für vorbildliches Handeln.

Außerdem sind diese Länder häufig keine Rechtsstaaten. Es gibt entweder keine Staatsgewalt mehr, Staatsanwälte, Richter und Gefängniswärter sind korrupt bis auf die Knochen oder die Rechtssprechung findet direkt beim Dorfältesten statt. Ich möchte ehrlich gesagt keiner vergewaltigten Frau zumuten, dass sie zum Prozess in ein afghanisches Bergdorf reisen muss, wo sie vermutlich die Attraktion des Tages ist und Gefahr läuft, selbst verurteilt zu werden, s.o.. Auch die Überstellung nur zum Strafvollzug halte ich für kritisch, da man in einigen korrupten Ländern sich mit ausreichend Schmiergeld freikaufen kann oder das Urteil wird direkt aufgehoben, da es nach den dortigen Gesetzen nicht strafbar ist.

Wenn wir nicht für Ordnung im Rahmen der geltenden Gesetze in unserem Land sorgen, dann wird es kein anderer für uns tun. Also Prozess in Deutschland nach deutschem Recht, Verurteilung wenn schuldig, die Strafe hier absitzen und dann abschieben ins Ursprungsland, wenn die Straftat schwer genug ist. So wie es eigentlich heute schon ist.

10.12.2016

Ihre Argumente leuchten ein. Warscheinlich liegen Sie richtig. Wenn man die Straftäter sofort loshaben wollte und Wert auf Gerechtigkeit legt, müßte man sich vermutlich jedes Land einzeln ansehen und bilaterale Abkommen schließen.

07.12.2016

jja ja die freunde Erdogans sind überall

07.12.2016

Danke an die Politik, das man solche Menschen ueberhaupt ins Land laesst.

07.12.2016

.....wo es doch eh schon genügend "solche" gibt

kleines Beispiel: siehe Lokales!

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Martyrium-in-Metzgerei-Angestellte-mit-Fleischerhammer-geschlagen-id39928402.html

Martyrium in Metzgerei...Eine Fleischereifachverkäuferin aus dem Kreis Augsburg soll jahrelang von ihren Chefs bedroht, beleidigt und geschlagen worden sein – unter anderem mit einem Fleischerhammer.

08.12.2016

Ja Ingrid G. da haben sie schon Recht, Gesindel und Verrueckte haben wir von den eigenen Landsleuten selber genug.

07.12.2016

Schenkt ihm doch den Rest auf 8 Jahre auch noch.

Ein Guter Mitbürger wird das eh nie.