Jäger ließ Gewehre im Auto liegen und landete vor Gericht
Nach dem Amoklauf von Winnenden sind Waffenbesitzer verstärkt im Visier der Justiz. Das bekam ein Jäger zu spüren, der im Kreis Augsburg eigentlich auf der Jagd nach Wildschweinen war.
Nach dem Amoklauf von Winnenden, bei dem ein 17-Jähriger mit der Pistole seines Vaters 15 Menschen und dann sich selbst tötete, haben Polizei und Justiz verstärkt Waffenbesitzer im Visier. Als Konsequenz wurde auch das Waffenrecht verschärft. Ein Jäger musste nun einen offenbar sorglosen Umgang mit zwei Gewehren und der zugehörigen Munition teuer bezahlen.
Im Juni hatte ein Polizist aus beruflicher Neugierde einen Blick in einen auf einem Parkplatz im Wertachviertel abgestellten Geländewagen geworfen. Unter einer Jacke im Innenraum lugte der Lauf eines Gewehres hervor. Der Halter des Wagens, ein 63-Jähriger, war schnell ermittelt und eilte herbei.
Wie der Polizist feststellte, befanden sich in dem Auto ein Repetiergewehr sowie eine Flinte samt 21 Patronen. Der Jäger besaß zwar einen Jagdschein und eine Waffenbesitzkarte, aber keinen Waffenschein, der ihn berechtigte, die Gewehre auf dem Parkplatz mitten in der Stadt mitzuführen. Dies ist ihm nur auf dem Weg zur Jagd erlaubt.
Monate später durchsuchte die Polizei an einem frühen Morgen das Haus des leidenschaftlichen Waidmannes, der den Beamten im Schlafanzug öffnete. In einem Raum lagen offen zwei Gewehre und eine gefüllte Munitionstasche herum. Die polizeilichen Aktivitäten führen zu zwei Strafbefehlen, gegen die sich der Jäger nun vor Amtsrichter Thomas Kessler zur Wehr setzte.
Beim ersten Vorfall, so sagte der 63-Jährige, sei er gerade auf dem Weg zur Wildschweinjagd in den westlichen Landkreis gewesen, als ihn ein Anruf seiner Frau erreicht habe und die ihn gebeten habe, die bei einem Einkaufsbummel in Augsburg plötzlich erkrankte Tante nach Hause zu bringen. Er sei deshalb erst in die Stadt gefahren, habe seinen Geländewagen geparkt und sei ins Auto seiner Frau umgestiegen. „Die Gewehre im Geländewagen waren aber zugedeckt und kaum sichtbar“, beteuerte er. Bei der Durchsuchung in seinem Haus sei er ebenfalls kurz vor dem Aufbruch zu einer Jagd gewesen und habe Gewehre samt Munition schon bereitgelegt, die er ansonsten ordnungsgemäß aufbewahrt habe.
Der Einspruch des Waidmannes, der sich im Übrigen über die „sehr unkorrekte Behandlung“ durch die Polizei beklagte, hatte nur zum Teil Erfolg. Auf Anraten des Gerichts akzeptierte er den ersten Strafbefehl, mit dem er nun wegen unerlaubten Führens von Schusswaffen zu einer Geldstrafe von 2000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt wurde. Besonders bitter: Das Gericht zog beide Jagdgewehre (Wert rund 5000 Euro) ein. Das zweite Verfahren wurde mit Zustimmung von Staatsanwalt Dr. Christian Engelsberger eingestellt.
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