Keinen Krankenwagen gerufen: Kann Hilfe unzumutbar sein?
Erst verprügelt ein Mann seine Freundin. Dann weigert sich dessen Mutter, den Krankenwagen zu holen. Das brachte sie vor Gericht.
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung, zum Beispiel auch in einem Strafprozess. Niemand muss einen Angehörigen vor Gericht belasten. Jeder Bürger hat aber auch ein Recht auf Unverletzlichkeit seiner Gesundheit und seines Lebens. Manchmal kollidieren zwei dieser Grundrechte. Das kann dann Juristen großes Kopfzerbrechen bereiten. Wie in einem Fall der „unterlassenen Hilfeleistung“, den Amtsrichterin Ulrike Ebel-Scheufele zu beurteilen hatte.
Im Januar 2014 hatte ein damals 21-jähriger Mann seine Freundin in der Wohnung seiner Mutter aus Eifersucht grün und blau geprügelt. Das Opfer hatte einen Nasenbeinbruch, Schädel- und Gesichtsprellungen sowie eine Einblutung im Ohr erlitten. Blutüberströmt und mit geschwollenem Gesicht flüchtete sich die junge Frau in das Schlafzimmer der Mutter des Täters, bettelte um Hilfe und bat sie, einen Krankenwagen zu holen. Die 58-Jährige tat nichts – vermutlich, um ihren Sohn vor einem Strafverfahren zu bewahren. Der sperrte schließlich seine Freundin noch eine Nacht ein und brachte sie erst am folgenden Morgen ins Klinikum.
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