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16. Februar 2012 15:05 Uhr

Falschparker

Knöllchen-Horst verliert Prozess gegen Augsburger Allgemeine

"Knöllchen-Horst" hat bei Behörden tausende Falschparker angeschwärzt - und einen Rettungshubschrauber. Jetzt zog der Rentner gegen die Augsburger Allgemeine vor Gericht.

Falschparker sind so manchem Mitbürger ein Dorn im Auge.
Foto: DPA

Man muss sich Knöllchen-Horst als sehr überzeugten Menschen vorstellen. Überzeugt von dem, was er macht. Wie er es macht. Von seinen Werten, die ihn immer wieder durch die Straßen ziehen lassen mit seiner Kamera. Und die ihn an diesem Tag von Osterode nach Augsburg führen zum Amtsgericht. In eigener Sache.

Natürlich heißt Knöllchen-Horst nicht so. Irgendeine Zeitung taufte ihn einst so und andere Medien griffen den Namen dankbar auf weil er irgendwie so passt zu diesem Mann und seinem Leben. Knöllchen-Horst zeigt Verkehrssünder an. Falschparker vor allem. Weit über zehntausend Autofahrer sind es mittlerweile, die er seiner Straßenverkehrsbehörde gemeldet hat. Exakt durchnummeriert hat er sie auch, sein System orientiert sich an den Nummern der Bilddateien auf seinem Rechner. Denn Knöllchen-Horst fotografiert die Parksünder, die er melden will. Ordnung muss schließlich sein.

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Dann kam die Sache mit dem Helikopter

Knöllchen-Horst wäre wohl allein dadurch berühmt geworden, so ein Mann wie er ist gefundenes Fressen für "Bild" und RTL. Doch dann kam da die Sache mit dem Helikopter, die ihn endgültig bundesweit in die Schlagzeilen brachte. An einem Sommertag 2008 zog er wieder einmal durch seine Stadt, notierte Autofahrer, die wegen kleinerer und größerer Verstöße nicht in sein Bild von Recht und Ordnung passten. Knöllchen-Horst fotografierte sie und nummerierte sie und schickte sie dann gesammelt an "seinen"  Sachbearbeiter in der Behörde. Diesmal jedoch vermerkte er in der Liste ein weiteres Fahrzeug: einen Rettungshubschrauber im Einsatz, der "behindernd" im Parkverbot gelandet war.

Knöllchen-Horst zeigt Rettungshubschrauber an, empörten sich später viele Medien, informiert von einem Beamten der Stadt, dem angesichts der Anzeigenflut wohl endgültig der Kragen platzte.

Knöllchen-Horst selbst ist da ganz anderer  Meinung. Und das treibt ihn nun nach Augsburg. Denn auch die Augsburger Allgemeine hatte über ihn berichtet, im Internet. Meldungen der Nachrichtenagenturen DPA und DDP hatte sie übernommen, in denen auch die Anzeige in Sachen Hubschrauber erwähnt war.

Alles falsch, erklärt Knöllchen-Horst, als er sich zwei Jahre nach der Veröffentlichung schriftlich bei der Redaktion meldet und die Löschung der Berichte fordert - und Geld.

3000 Euro hält er für angemessen

Weil er das nicht bekommt, verklagt der Rentner die Augsburger Allgemeine. 3000 Euro Schadensersatz hält er eigentlich für angemessen. Vor Gericht will er aber doch nur 1000 - um die Gerichtskosten im Falle einer Niederlage gering zu halten.  Ein schriftliches Verfahren, das  Richter Dr. Dieter Frank zunächst vorschlägt, lehnt Knöllchen-Horst ab. Er will eine mündliche Verhandlung. Und bis dahin schickt er einen Schriftsatz nach dem anderen zum Amtsgericht in Augsburg.

Da sitzt er dann auch am Verhandlungstag. Schon lange vor Prozessbeginn ist er  eingetroffen, überpünktlich wartet er vor Saal 101 im ersten Stock mit seiner dunklen Mappe. Dann nimmt er drinnen Platz auf der Bank mit dem Papierschild "Kläger". Ihm gegenüber sitzen Hannsjörg Sandtner und Hans-Peter Anlauf, zwei Juristen des beklagten Blatts. 

Die freilich müssen gar nicht so viel sagen. Denn es läuft von Vorneherein nicht gut für Knöllchen-Horst. Schadensersatz, macht Richter Frank ihm klar, sei in solchen Fällen ultima ratio, das letzte Mittel, nur sehr schwer zu bekommen. Warum er denn nicht einen Widerruf verlangt habe, eine Richtigstellung, wenn er sich falsch dargestellt fühle. Und warum er, der Kläger, unbedingt auf Geld aus sei, will der Richter wissen.

Keine Anzeige, "nur ein Hinweis auf einen Sachverhalt"

Wegen der falschen Berichterstattung, entgegnet Knöllchen-Horst in seiner ruhigen Art. Weil er ja gar keine Verkehrssünder jagt,  wie ihm unterstellt werde. Er sei auch kein selbsternannter Ordnungshüter. Und das mit dem Rettungshubschrauber sei nicht etwa eine Anzeige gewesen, sondern nur ein "Hinweis auf einen Sachverhalt" an die Behörde. Das sei  auch klar erkennbar gewesen, meint er. "meine Anzeigen sind durchnummeriert und die Meldung mit dem Hubschrauber hatte keine laufende Nummer."

Zum Beweis dafür  hat der Rentner das damalige Schreiben an die Behörde mitgebracht, die Hubschrauber-Meldung inmitten der Liste der angezeigten Falschparker. Richter Frank, stellvertretender Leiter des Augsburger Amtsgerichts, nimmt den Brief zur Kenntnis, wie auch all die anderen Schriftsätze des Klägers.

Doch mehr ist für den Mann aus Osterode nicht zu holen. Allein schon wegen des Agenturprivilegs, wie Frank erklärt. Meldungen renommierter Nachrichtenagenturen müssen von einer Redaktion nicht noch einmal nachrecherchiert werden. Diese dürfe sich darauf verlassen, dass die Details stimmen. Das gelte auch für die übernommenen Meldungen über Knöllchen-Horst - dessen echter Name  ja nicht einmal genannt gewesen sei. Schadensersatz jedenfalls, sagt Frank, gebe es in diesem Fall ganz sicher nicht.

Knöllchen-Horst hat keinen Anwalt

Knöllchen-Horst mag das nicht akzeptieren. Es gehe schließlich um Grundrechte, sagt er, und um üble Nachrede, was  immerhin eine Straftat sei. "Artikel 5 Grundgesetz in Verbindung mit Paragraph 184 Strafgesetzbuch", Knöllchen-Horst, der ohne Anwalt hier ist , trägt das im vollen Brustton der Überzeugung vor.

Auch von einem Vergleich hält er nichts. Vielleicht wolle man dem Kläger wenigstens - als Zeichen guten Willens - ein Zeitungsabonnement spendieren oder ein Buch, fragt Frank in Richtung der Verlagsjuristen. "Sie wollen mich wohl veräppeln", ist das Einzige, was Knöllchen-Horst dazu sagt und es klingt wirklich vorwurfsvoll.

So wiederholt der Rentner noch einmal seine Förderung von 1000 Euro. Die  Juristen der Augsburger Allgemeinen beantragen, die Klage abzuweisen. Und Dr. Dieter Frank - er wird die Klage später tatsächlich abweisen - setzt das Datum der Urteilsverkündung für ein paar Tage später fest. "Um wieviel Uhr genau?", fragt Knöllchen-Horst und notiert die Zeit in seiner Mappe. Vermutlich will er pünktlich sein. 

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