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  3. Augsburg: Mann erschießt Ehefrau und tötet sich selbst

Augsburg
07.04.2017

Mann erschießt Ehefrau und tötet sich selbst

Ein Mann hat in Augsburg seine Frau erschossen und danach sich selbst getötet.
Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolfoto)

Die Kripo spricht von einer Verzweiflungstat, die sich in Augsburg abgespielt hat. Ein 88-Jähriger tötet seine Frau und bringt dann sich selbst um.

Ein 88-jähriger Mann hat im Augsburger Stadtteil Siebenbrunn nach Angaben der Polizei zuerst seine Ehefrau erschossen und sich danach selbst getötet. Die Polizei spricht von einer Verzweiflungstat, die sich entweder in der Nacht zum Freitag oder am Freitagmorgen in einem Anwesen im kleinsten Augsburger Stadtteil abgespielt hat.

Die Ermittler der Kriminalpolizei gehen davon aus, dass die Eheleute die Tat vorher vereinbart haben. Sie wollten demnach offensichtlich beide aus dem Leben scheiden.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

08.04.2017

Wahnsinn. Da erschießt ein 88jähriger Ehemann seine Frau und anschließend sich selbst, weil sie ihrem Leben ein Ende setzen wollen und unser Staat eine andere sanftere sozialverträglichere Möglichkeit nicht anbietet. Aufmerksam wird man auf den Umstand durch einen Abschiedsbrief, den die Nachbarin gefunden hat...

...und dann wird doch tatsächlich noch ein Notarzt herbeigeflogen.

Gott sei Dank konnte dieser nichts mehr tun und das alte Ehepaar konnte seinen festen Willen umsetzen.

Wann wird man endlich lernen am Lebensende den Wunsch der Betroffenen zu respektieren.

11.04.2017

Da haben Sie leider Recht.

Jedem Tier wird der "Gnadentod" gewährt, dem Menschen (in Deutschland) nicht.

11.04.2017

Unsinn. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder er sterben will, sich die Spritze staalicherseits verordnet, geben lassen kann?

Aus einer Bierlaune heraus, weil man Schulden hat oder oder ... .

Das einzige was Sinn macht wäre eine unheilbare Krankheit. Aber auch da kann man rechtzeitig selbst vorsorgen. Stichwort: Patientenverfügung.

12.04.2017

Wo wir da hinkommen?

Daß diejenigen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen (und zwar nicht "aus einer Bierlaune heraus" sondern nach reiflicher Überlegung, i. d. Regel sehr alte Menschen, denen das Siechtum droht, wie in dem Artikel, oder unheilbar Kranke), nach wie vor gezwungen sind, sich von einem Zug überfahren zu lassen (und dabei die Lokführer zu traumatisieren), von einem Gebäude zu springen (auch kein schöner Tod bzw. Anblick), oder sich zu erhängen (und dabei die Angehörigen zu traumatisieren, die sie finden), sich zu erschießen, sofern sie über eine Waffe verfügen, oder eben ins Ausland zu reisen, sofern sie sich das leisten können, und das alles, solange sie noch in der Lage dazu sind.

Man muß das Zeug ja nicht ins Regal vom Drogeriemarkt stellen, aber der jetzige "Gouvernantenstaat", der den Bürger vor seinen eigenen "Dummheiten" beahren will, ist nicht das, was ich mir als "mündiger Bürger" vorstelle, ebensoweinig, daß eine "Ethikkommission" darüber entscheidet, ob ich meinem Leben ein Ende setzen darf.

In der Patientenverfügung ist, soweit ich weiß, aktive Sterbehilfe oder "Beihilfe zu Lebenbeendigung" nicht vorgesehen.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw45_ak_sterbebegleitung/392446

Mir sind die Spannungsfelder zwischen Interesse von Ärzten, Patienten und Angehörigen durchaus bewußt. Aber daß ich als Patient u. U. gezwungen bin, Monatelang vor mich hin zu "verrecken", da seh ich das Haustier in Deutschland klar im Vorteil.

12.04.2017

Ich habe den Eindruck, Sie wissen nicht wovon Sie schreiben. Was genau, meinen Sie bei einer unheilbaren Krankheit in der Patientenverfügung regeln zu können, was Ihnen einen vorzeitigen sanften Tod beschert - es sei denn, Sie hängen an Geräten, die abgestellt werden können? Selbst die Gabe von hohen Dosen von Morphin, um unerträgliche Schmerzen in den Griff zu bekommen, kann einem Arzt schon wieder als aktive Sterbehilfe ausgelegt werden.

Soweit ich weiß, sind Sie generell sehr darauf bedacht, dass niemand in Ihre Handlungsfreiheit und Ihre Willensbildung eingreift. Warum halten Sie das dann auf einmal für einen Freitod am Lebensende oder bei schweren Krankheiten für zulässig? Nur weil Sie sich für sich nicht vorstellen können, diesen Weg zu beschreiten? Wenn einer aus einer Bierlaune heraus aus dem Leben scheiden möchte, dann tut er das eben. Er kann aus dieser heraus schließlich auch gegen einen Baum fahren oder als Geisterfahrer auf die Autobahn und damit noch Dritte gefährden oder schädigen.

Sicherlich gilt es die grundsätzliche Einstellung desjenigen vorher schon festzulegen. So wie man Testamente errichten kann, kann man ja auch schon frühzeitig entsprechende Verfügungen zu einem möglichen Freitod notariell beurkunden lassen. Wenn jemand dann den Wunsch nach einem entsprechenden Mittel kund tut, stellt man ihm dies für einen Zeitpunkt in einer Woche oder vierzehn Tagen in Aussicht. Solange hält der dann schon noch durch. Oder überlegt es sich wieder anders. Gezwungen wird ja keiner.


Es wäre schon ein Segen für sich, zu wissen, dass es diese Möglichkeit gibt. Und genau sie ließe viele alte und kranke Menschen vllt. noch länger leben, die meinen, sich vom Acker machen zu müssen, bevor es zu spät ist, bevor sie es nicht mehr können oder weil sie die Verantwortung für ihr Handeln nicht mehr tragen wollen ( vgl. der Fall, wo sich der Vater mit seinem schwerstbehinderten Sohn selbst mit Abgasen vergiften wollte)


Vllt.auch im Fall dieses alten Ehepaars in Haunstetten. Sie war, wie ich gehört habe, schwerst krank. Vllt. wollte sie nicht mehr und der Mann hat ihr einen letzten Dienst erwiesen und wollte dann aber nicht als Straftäter dastehen, sich verantworten müssen. Vllt. hätte er noch ein paar Jahre gelebt, hätte sie mittels Natriumpentabarbital legal aus dem Leben scheiden können.

13.04.2017

Klasse Kommentar, Frau S. Daumen hoch!