Messerstecherei in Oberhausen: Täter müssen jahrelang ins Gefängnis
Nach der Messerattacke am Oberhauser Bahnhof ist am Donnerstag das Urteil im Prozess gefallen. Dabei kritisierte das Gericht einen Verteidiger mit deutlichen Worten.
Urteil im Prozess um die Messerattacke vom Oberhauser Bahnhof: Vor dem Augsburger Landgericht sind die Angeklagten Sergey G. und Eugen S. am Donnerstagmittag zu Haftstrafen von jeweils acht Jahren verurteilt worden. Beide Männer sind nach Ansicht der Richter verantwortlich für die Bluttat, bei der ein 35-jähriger Mann lebensbedrohlich verletzt worden ist.
Es war ein Streit im Drogenmilieu, der auf dem Vorplatz des Bahnhofs eskaliert ist. S., 37, soll das Opfer festgehalten haben, G. stach dann laut Urteil mindestens zwölf Mal zu. Das Schwurgericht wertet die Tat, die sich im Mai vorigen Jahres abgespielt hat, als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.
Richter watscht Verteidiger ab
Harsche Kritik übte der Vorsitzende Richter Christoph Wiesner an einem Verteidiger. Eugen S.´ Rechtsanwalt Nicolas Frühsorger hatte während des Prozesses einen Mordermittler der Kripo wegen Körperverletzung angezeigt. Der Beamte hatte kurz nach der Tat das Opfer im Krankenhaus befragt und hinterher in den Akten notiert, dass der Verletzte durch mehrfaches Rütteln aufgeweckt werden musste. Anwalt Frühsorger prangerte das an. Die Behandlung hätte für einen frisch operierten Patienten sehr gefährlich werden können, argumentierte er.
Die Anzeige gegen den Kripobeamten verfolgte die Staatsanwaltschaft aber gar nicht erst weiter. Es gebe keine Hinweise auf ein mögliches strafbares Verhalten des Ermittlers, so die Begründung. So sieht es auch das Gericht. Richter Wiesner wählte deutliche Worte in Richtung des Rechtsanwalts: "Sie laufen Gefahr, dass manches, was als Paukenschlag erscheint, sich letztlich als Rohrkrepierer erweist."
Staatsanwaltschaft forderte zehn Jahre Haft für versuchten Mord
Der Angeklagte Eugen S., der am vorletzten Prozesstag im Sitzungssaal durch Singen und Reden gestört hatte und von mehreren Justizwachtmeistern gebändigt werden musste, blieb beim Urteil deutlich ruhiger - abgesehen von einigen Zwischenrufen. S. hatte bestritten, an der Bluttat beteiligt gewesen zu sein. Sein Anwalt hatte deshalb einen Freispruch gefordert. Sergey G.s Anwalt Michael Weiß hatte für fünf Jahre Haft plädiert.
Mit dem Urteil blieb das Gericht aber auch unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zehn Jahre wegen versuchten Mordes beantragt hatte. Das Gericht folgte dem nicht, weil eine heimtückische Attacke nicht nachgewiesen worden sei.
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