Paletten auf Augsburger Gehweg: Jetzt doch 133,50 Euro Bußgeld
Weil Arbeiter ihr Material ohne Genehmigung auf einem Gehweg lagerten, wollte erst die Stadt Augsburg 134 Euro. Sie nahm den Bescheid zurück. Dann schreibt die Polizei.
Gerhard Brehers Firma hat wieder Post bekommen. Nachdem das Tiefbauamt den Gebührenbescheid gegen den Allgäuer Bauunternehmer wegen Unverhältnismäßigkeit aufgehoben hat, hat nun ein Mitarbeiter des 57-jährigen Geschäftsführers einen nächsten Bußgeldbescheid erhalten.
Der Brief wurde dieses Mal von der Zentralen Bußgeldstelle des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes zugestellt. Er ging an Edgar Haas, dem Polier der Firma BreFa Bauunternehmung GmbH aus Woringen bei Memmingen. Haas war für die Baustelle in der Hammerschmiede mitverantwortlich. Dort wurde der Lidl-Markt in den vergangenen Wochen innen umgebaut. Jetzt soll Haas 133,50 Euro Bußgeld zahlen. In dem Schreiben der Polizei geht es wieder um die 15 Paletten mit Ziegeln. Die wurden eines Tages an der Augsburger Baustelle angeliefert. Wie berichtet, wussten die Mitarbeiter in diesem Moment nicht, wohin mit der Lieferung. Die Paletten wurden vorübergehend hinter dem Discounter auf einen Gehweg in der Erfurter Straße abgestellt. Jemand ärgerte sich darüber und rief die Polizei.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Hier handelt es sich doch mal wieder um eine "Präzissionsscheisserei" seitens der Behörde!
Kinder müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren.
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Und da stellen diese im Kopf doch arg eingeschränkten Bauarbeiter ohne Absicherung (Baken/Warnleuchte) über Nacht Baumaterial ab - und beschweren sich dann noch über eine Strafe?
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Mag die Aufgabe noch so einfach erscheinen, es sollte vorher doch das Gehirn eingeschaltet werden.
Da es sich hier um einen Lidl-Markt handelt, stehen auch Kundenparkplätze zur Verfügung. Warum wurden diese Materialpaletten nicht auf einem der Parkplätze gelagert?
es scheint in augsburg ja für die polizei nichts wichtiges zu tun zu geben !!!mit solchen Lapalien werden Überstunden aufgebaut und werden Polizeikräfte gebunden !!! aber wenn leute anrufen die in Not sind werden sie Abgewimmelt mit der Faulen Ausrede es sind gerade keine Einsatzfarzeuge da !!!
da sollten sich schon auch Politicker hinterfragen wie es mit den Führungsfähigkeiten im Presidium Schwaben Nord ausschaut !!! denn es war kein kleiner beamter der vom Streß geplagt war sondern ein Hauptkommisar der Lohngruppe A 12 oder Gar A13 !!! normalerweise gehört so ein herchen aufs Halbe gehalt gesetzt oder aus dem Dinst entfernt mit Halben Leistungen !!! aber es gibt ja viele Strafzettel mit langen Bescheiden zu erstellen !! dafür kann die Drogenkrimminalität blühen denn das ist halt Undankbar
Herr Behrendt, ich bitte Sie.
Bauen Sie doch keine fiktive Situation auf, die nicht (nie) vorhanden war oder ist.
Klar muss Einspruch eingelegt werden. So bekommen Sie ja weiterhin kostenlose Werbung als "Hauptschlagzeile"! Sie haben was falsch gemacht, das steht wohl ausser Frage. So könnte ja jeder den Gehsteig zum Zwischenlager umfunktionieren. Zahlen Sie die Strafe und fertig! Echt peinlich.
So etwas ist den Stadtbewohnern und deren "Besserwissern" geschuldet. Hauptsache man macht sich bei der Polizei und den Nachbarn wichtig ("Herr Lehrer, Herr Lehrer ... "). Die Stadt hat ja bereits eingesehen dass es unsinnig war einen Bescheid über diese Höhe zu erheben. Jetzt ist die Polizei gefragt das selbe zu tun und einfach 5 gerade sein zu lassen. Ansonsten wird dieses "Drama" lächerlich.
PS: An den "Jemand" der dies melden "musste"; Hoffentlich kennt niemand ihren Namen, ansonsten... "Viel Glück dazu, sollten Sie etwas tun was eigentlich nicht erlaubt ist... wie Feuerwerk, Laute Musik, Aus dem Fenster Nachbarn beobachten und ähnliches"
Die Stadt hat ja bereits eingesehen dass es unsinnig war einen Bescheid über diese Höhe zu erheben.
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Die Höhe des Bescheid der Sondernutzung, wären wohl möglicherweise nur gültig gewesen, wenn dieses Eigenmächtige abstellen auf Öffentlichen Verkehrsgrund, zuvor genehmigt worden wäre ...... damit wäre das Bußgeldverfahren hinfällig.
Sie sind der Held der Bußgeldbescheide .
Sie denken gerade mit dem Kopf an der Tapete und sehen die Wand nicht.
Sowohl das Amt als auch die Polizei (auch die AZ) hätten diese dumme Diskussion damit beenden können, wenn der Bauunternehmer gefragt worden wäre ob er, zur "Buße" nicht den nächts gelegenen Kindergarten / Grundschule etwas Spenden würde.
Sache erledigt.
"Deutsche Gründlichkeit"
Leider gibt es solche Deals nicht, da brauchen die Beteiligen wiederum einen Richter für einen Beschluss ...
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Keiner will sich eine Dienstaufsichbeschwerde & Co. einfangen.
Wie auch immer Sie darüber denken. Sie sind auf alle der Held der zukünftigen Antworten.
.... habe leider sehr viel praktische Erfahrung, als Ex-Unternehmer über die Deutsche, Europäische und Internationale Bürokratie, von A-Z sammeln dürfen. ....
Als Geschäftsführer ist man als einziger immer Juristisch in der Pflicht, alles zu wissen und dafür auch immer zu haften (sogar für die Dummheit eigener Rechtsanwälte), mit seinem gesamten "Hab und Gut", Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
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Somit sind wohl möglicherweise alle Selbständige/Unternehmer, Kanonenfutter (Rechtfertigung/Alibi) für Internationale Bürokrat/en/ie.
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Im nächsten Leben werden Vermutlich die Selbständige, eher Politiker/Beamte/Öffentlichen Dienst, oder sitzen als Vorstand im Aufsichtsrat .....
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Mit Schulterzucken, durch´s Leben trotten ....