Raucht sie oder dampft sie?
Ein Importeur verkauft Wasserpfeifen-Tabak, der mit zu viel Glyzerin versetzt ist. Die Verordnung, gegen die er verstößt, besteht jedoch nicht in allen Bundesländern.
Der Angeklagte hat einen ganzen Einkaufskorb voller Warenproben mitgebracht. Einige liegen nun auf dem Richtertisch der 5. Strafkammer beim Landgericht. Die Vorsitzende Richterin Karin Becker tippt mit einem Finger in ein Glas, in dem sich Wasserpfeifen-Tabak befindet, riecht die Aromen und sagt dann fast entschuldigend: „Ich habe noch nie eine Shisha-Pfeife geraucht.“
Der Angeklagte habe gegen das "vorläufige Tabakgesetz" verstoßen
Dass sich die Augsburger Justiz mit dem in arabischen Ländern Jahrhunderte alten Brauch des Wasserpfeifen-Rauchens befassen muss, ist ungewöhnlich, hat aber seinen Grund: In einem Präzedenzfall, bei dem ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben werden könnte, geht es um eine banale, für den angeklagten Augsburger Tabakhändler, 41, aber fast existenzielle Frage: Kommt aus der Shisha-Pfeife, die zunehmend auch bei deutschen Konsumenten beliebt ist, nun echter Rauch oder nur aromatisierter Wasserdampf?
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