Er triumphiert nicht, aber er lächelt. Hasan Tekin verlässt nach dreieinhalb Stunden Verhandlung vor dem Münchner Verwaltungsgerichtshof sichtlich zufrieden das Gerichtsgebäude. Augsburgs prominentester Döner-Verkäufer hat allen Grund dazu: Er kann hoffen, dass die Richter das sogenannte "Döner-Verbot" kippen werden. Eine Entscheidung steht noch aus, die Richter des 22. Senats deuteten gestern aber an, dass sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots hegen. Von Jörg Heinzle


Nur knapp ein Jahr nach seiner Einführung könnte das "Döner-Verbot" damit schon wieder zum Auslaufmodell werden. Alleine um Döner ging es freilich nie. Der Begriff entwickelte sich aber rasch zum Schlagwort für eine Verordnung der Stadt, die im März vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Seither ist es in der Innenstadt untersagt, nach 1 Uhr nachts Speisen und Getränke zum Mitnehmen zu verkaufen. Die Mehrheit im Stadtrat wollte mit dem Verbot die Partyauswüch-se vor allem in der Maxstraße un-terbinden. Hasan Tekin, Betreiber des "Arkadas"-Imbisses, dagegen fürchtete um sein nächtliches Geschäft und zog vor Gericht.
Gestern nun trafen sich Tekin und der städtische Ordnungsreferent Walter Böhm (CSU), der das umstrittene "Döner-Verbot" umsetzen muss, in Saal 1 des Verwaltungsgerichtshofs. Was Hasan Tekin dort hörte, dürfte ihm gefallen haben. Die Münchner Richter stellten in der mündlichen Verhandlung zwar nicht in Frage, dass die Stadt das Recht dazu hat, in der Maxstraße etwas gegen Lärm und Schmutz zu unternehmen. "Problematisch ist aber, dass die Hauptlärmquellen unangetastet bleiben", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Schenk.
Im Klartext bedeutet das: Die Imbiss-Lokale in der Innenstadt müssen durch das "Döner-Verbot" Einschränkungen hinnehmen, obwohl sie bei Weitem nicht alleine für den Lärm verantwortlich sind. Diskotheken und Bars dürfen ihr Geschäft wie bisher betreiben. Ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten belegt, dass die Lärmgrenzwerte in großen Teilen der Innenstadt auch ohne den Außenverkauf deutlich überschritten werden - nahezu rund um die Uhr, auch mitten in der Nacht.
Folgt jetzt eine Debatte um eine generelle Sperrzeit?
Sollte das "Döner-Verbot" tatsächlich kippen, könnte den Wirten in der Innenstadt allerdings neuer Ärger drohen. Das Gericht deutete gestern an, dass die Stadt mit der aktuellen Regelung eher zu wenig als zu viel gegen nächtliche Belästigungen unternimmt. Ordnungsreferent Walter Böhm nahm das aufmerksam zur Kenntnis. Er hatte sich in der Debatte um die Maxstraße schon einmal für eine generelle Sperrzeit für alle Lokale ausgesprochen. Dafür fand er jedoch keine Mehrheit. "Ich hoffe, dass wir Recht bekommen", gab sich Böhm gestern zuversichtlich. Für den Fall einer Niederlage kündigte er allerdings bereits an, dass man dann an "weitergehende Maßnahmen denken müsse".
Helmut Riedl, Anwalt von "Arkadas"-Chef Hasan Tekin, äußerte sich nach der Verhandlung optimistisch. "Es verbietet sich aus Respekt vor dem Gericht, Prognosen abzugeben", sagte er. "Aber ich habe ein ganz gutes Gefühl." In den kommenden Wochen wollen die Richter zu einer Entscheidung kommen. Einige der Probleme, die sie in dem Rechtsstreit um die Partymeile zu lösen haben, sind reichlich kurios. Etwa die Frage, wie Erbrochenes juristisch korrekt zu bezeichnen ist. Möglicherweise, so die Richter, handle es sich nach dem Gesetz um "Grobemissionen".
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