Streit um Wahlplakate: Wie lange dürfen sie hängen?
Wie lange darf vor einer Wahl mit Wahlplakaten geworben werden? Darüber ist jetzt in Augsburg ein politischer Streit entbrannt.
Wie lange darf vor einer Wahl mit Wahlplakaten geworben werden? Darüber ist jetzt in Augsburg ein politischer Streit entbrannt. Ausgelöst hat ihn FDP-Stadtrat Markus Arnold, der sich für eine massive Begrenzung der Plakatierung eingesetzt hat. Er wünscht, dass lediglich vier Wochen vor einer Abstimmung oder Wahl die Wahlwerbung an den Straßen beginnen solle. Ordnungsreferent Dirk Wurm (SPD) sieht dafür keine Handhabe. Er verweist auf eine Empfehlung des bayerischen Innenministeriums, wonach zumindest sechs Wochen als Mindestzeitraum vorgegeben seien. Wurm will jedoch künftig drei Monate zulassen statt bislang sechs. Der Stadtrat hat darüber am Donnerstag zu entscheiden. Wurm sieht zwölf Wochen, was drei Monaten entspricht, als „angemessen und rechtssicher“ an.
Die Stadt will in ihre Verordnung zudem einige Plätze und Orte benennen, an denen keine Plakatwerbung stehen dürfe. Dazu zählen unter anderem Maximilianstraße, Domvorplatz, Königsplatz, Elias-Holl-Platz und die Annastraße.
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