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  3. Augsburg: Teelichter als Zeichen des Protests gegen AfD-Chefin Petry

Augsburg
06.02.2016

Teelichter als Zeichen des Protests gegen AfD-Chefin Petry

Teelichter sollen ein Zeichen des Protestes gegen den Auftritt der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry in Augsburg sein.
Foto: Annette Zoepf (Archivbild)

Wenn AfD-Chefin Petry am 12. Februar nach Augsburg kommt, will das „Bündnis für Menschenwürde“ protestieren. Jetzt hat es seine Aktionen vorgestellt.

Die Botschaft des „Bündnisses für Menschenwürde“ ist klar: „Zeigen wir der AfD und Frau Petry, dass sie im Rathaus und in unserer Friedensstadt Augsburg nicht willkommen sind.“ Die AfD-Bundesvorsitzende soll am kommenden Freitag, 12. Februar, beim Neujahrsempfang der Augsburger AfD um 19.30 Uhr im Rathaus sprechen. Auf dem Rathausplatz finden zeitgleich Protestaktionen statt. Das Bündnis für Menschenwürde organisiert ab 18.30 Uhr eine Mahnwache auf dem Rathausplatz. Gegen 19.30 Uhr soll es dann eine Friedensparty auf dem Rathausplatz geben, wobei die Details des Festes noch geklärt werden müssen.

Mahnwache als stille Veranstaltung konzipiert

Heinz Paula und Matthias Strobel vom Bündnis für Menschenwürde sagten am Freitag, warum sie die Aktionen planen: „Das Augsburger Rathaus ist der zentrale Mittelpunkt unserer Friedensstadt. Dort wird im Goldenen Saal der Augsburger Friedenspreis verliehen, an Menschen die sich für die Versöhnung und Toleranz der Religionen einsetzen. Im Unteren Fletz befindet sich die Holocaust-Gedenkstätte als Ort der Erinnerung an die jüdischen Opfer aus Augsburg. Das Augsburger Rathaus ist deshalb kein Ort für die menschenverachtenden und verfassungsfeindlichen Reden einer AfD-Vorsitzenden, die aktuell eine Debatte über einen Schusswaffeneinsatz gegen Flüchtlinge angezettelt hat.“

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

07.02.2016

Nazis und SED praktizierten den Schießbefehl. Es ist gut, wenn Menschen dieser Frau Petry zeigen, wie sehr wir den Schießbefehl und seine Befürworterin verabscheuen!

Raimund Kamm

07.02.2016

Ich wusste gar nicht, dass bei Frau Petry von einem "Schießbefehl" die Rede war. Man sollte mit Begrifflichkeiten ein wenig differenzierter umgehen. Es treibt so manches seltsame Blüten.

07.02.2016

Natürlich hat sie auch nicht - bei manchen Kommentatoren respektive Kommentare muß man eine Brille aufsetzen die den Schwachsinn rausfiltert(ich verzichte mal bewusst auf den Begriff der Unwahrheit)

07.02.2016

Unterstellen wir dass an der Grenze kein Schußwaffengebrauch nach den gegebenen Gesetzen notwendig ist und in diesem Jahr ca. 2-3 Millionen Flüchtlinge kontrolliert in unser Land kommen. Nachdem wir für diese armen hilfbedürftigen Menschen sofort keinen ausreichenden Wohnraum mehr zu Verfügung stellen könnten , nicht ausreichend Nahrung und medizinische Versorgung zur Verfügung stünde, wären Sie bereit eine syrische Familie mit 2 Kindern durch Ihre alleinige Hilfe zu versorgen ? Oder beruhigen auch Sie Ihr Gewissen damit, ein paar Kerzen anzuzünden ? Bitte verstehen Sie das nicht als Beleidigung Ihrer Person! Ich möchte damit nur auf die Sinnlosigkeit solcher Aktionen hinweisen, denn diese füttern keine hungernden Kinder . Sorry, das musste einfach einmal raus.

07.02.2016

Lassen Sie nur. So wie es sich mir darstellt reicht es einigen Mitbürgern "ein Zeichen" zu setzen. Auch dieser Begriff wird inflationär verwendet.

Wer unter "Weltoffenheit und Menschenwürde" lediglich den unbegrenzten und unkontrollierten Zuzug sieht, dem bleibt nicht viel mehr.

08.02.2016

1. Frau Petry hat nichts von einem Schießbefehl gesagt. Alles weitere regeln unsere Gesetze zum Schutz der Grenzen und unseres Volkes. Mehr wurde nicht eingefordert.
2. Das Polizeigesetz regelt in §§ 49-54 die Möglichkeit von Schußwaffengebrauch
3. Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw):
§ 15 Schußwaffengebrauch gegen Personen
(1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden, wenn dies den Umständen nach erforderlich ist und geschieht,
1. um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer Straftat gegen die Bundeswehr zu verhindern, die sich darstellt als
a) Verbrechen,
b) Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Explosivmitteln begangen werden soll oder ausgeführt wird,
c) tätlicher Angriff gegen Leib oder Leben von Angehörigen der Bundeswehr, zivilen Wachpersonen oder Angehörigen der verbündeten Streitkräfte während der rechtmäßigen Ausübung ihres Dienstes oder ihres Aufenthalts in militärischen Bereichen oder Sicherheitsbereichen
(§ 2) d) vorsätzliche unbefugte Zerstörung, Beschädigung, Veränderung, Unbrauchbarmachung oder Beseitigung eines Wehrmittels oder einer Anlage, einer Einrichtung oder eines Schiffes der Bundeswehr oder der verbündeten Streitkräfte, wenn dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines Entsendestaats einer verbündeten Streitkraft oder die Schlagkraft der deutschen oder der verbündeten Truppe oder Menschenleben gefährdet werden;
2. um eine Person anzuhalten, die sich der Personenüberprüfung nach diesem Gesetz trotz wiederholter Weisung, zu halten oder diese Überprüfung zu dulden, durch Flucht zu entziehen sucht;
3. um eine Person anzuhalten, die sich der vorläufigen Festnahme durch Flucht zu entziehen sucht, wenn sie bei einer Straftat im Sinne der Nummer 1 auf frischer Tat getroffen oder verfolgt wird;
4. um eine Person an der Flucht zu hindern oder sofort wiederzuergreifen, die sich zur Personenüberprüfung nach § 5 oder wegen dringenden Verdachts einer Straftat im Sinne der Nummer 1 im Gewahrsam der Bundeswehr befindet oder befand. (2) Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Straftaten gegen die Bundeswehr unter Gewaltanwendung begangen werden oder solche Straftaten unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.

Somit gibt es Gesetze, welche Got sei Dank nichts mit der Zeit des II.WK oder der DDR zu haben.



08.02.2016

Das Nennen von Paragraphen ist sinnlos, wenn Sie nicht genau das Gesetz benennen. Ich vermute, dass Sie hier nicht unterscheiden zwischen dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz und dem Gesetz, das die Aufgaben der Bundespolizei regelt.

Raimund Kamm

08.02.2016

Mit Teelichtern? Wie putzig! Um die Stimmung und das Ambiente noch etwas abzurunden, empfehle ich ihnen ein Schälchen bewußtseinserweiternden Tee und Räucherstäbchen.

06.02.2016

„Bündnis für Menschenwürde“ klingt gut und taugt wenig. Kerzen anzünden in Erinnerung an die Vergangenheit zum Ende der Gegenwart für eine unsichere Zukunft. Sehr lobenswert. Bisher war ich der Meinung ein Rathaus ist für alle Bürger da. Vermutlich habe ich da etwas falsch verstanden? Die Friedensstadt Augsburg hat kein Rathaus, sie hat eine Gedenkstätte an den Holocaust? Wäre interessant was das Bündnis tut wenn Erdogan, Putin oder Al Sadat nach Augsburg kommen würden? Vermutlich rollt unser OB Herr Gribl den roten Teppich aus und den flankiert das Bündnis für Menschenwürde dann mit Gedenkkerzen an die Menschen aus Kurdistan, der Ukraine und aus Syrien. Upps, wie verlogen und feige ist das alles?

06.02.2016

Ich glaube ich lese nicht richtig: Teelichter? Gehts noch bescheuerter? [url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Brutal/smilie_b_008.gif[/img][/url]

Protest ist ok - aber bitte vernünftig.