Urteil zu Marktsonntagen ist eine Watschn für die Stadt
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist eine Watschn für die Stadt Augsburg. Kein Wunder: Die Verantwortlichen haben juristisch fehlerhafte Verordnungen erlassen.
Man kann darüber streiten, ob und wie viele verkaufsoffenen Sonntage es braucht. In Berlin sind es beispielsweise zehn pro Jahr, in Bayern bis zu vier, je nachdem, was die jeweilige Kommune beschließt. Was überall gilt: Die Rahmenbedingungen dafür, Marktsonntage auszurichten, sind mittlerweile eng. So eng, dass sich auf mehreren Homepages von Industrie- und Handelskammern Beratungsangebote zum Thema „verkaufsoffene Sonntage rechtssicher planen“ finden lassen.
Verkaufsoffene Sonntag beschäftigen die Justiz deutschlandweit
Das ist weder neu noch unbekannt. Insofern ist es verwunderlich, dass die Stadt noch im Januar dieses Jahres zwei Verordnungen über „das Offenhalten von Verkaufsstellen“ erließ, die nicht den Eindruck erwecken, besonders akribisch durchgeplant, sondern großzügig ausgelegt zu sein. Auch wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof noch keine Gründe vorgelegt hat: Das Urteil ist eine Watschn für die Stadt, die sich offenbar nicht die Mühe gemacht hat, zwei gerichtsfeste Verordnungen zu zimmern. Und das bei einer Thematik, die deutschlandweit die Justiz beschäftigt. Landauf, landab klagt die „Allianz für den freien Sonntag“ und gewinnt regelmäßig. Wieso hätte sie ausgerechnet in Augsburg drauf verzichten sollen?
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