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Asyl
01.10.2015

Was tun mit Flüchtlingen ohne Tram-Ticket in Augsburg?

Bei den Stadtwerken sind die Kontrolleure derzeit nachsichtig, wenn sie einen Asylbewerber ohne Fahrschein erwischen. Das führt mitunter zu schwierigen Situationen.
Foto: Anne Wall

Bei den Stadtwerken sind die Kontrolleure derzeit nachsichtig, wenn sie einen Asylbewerber ohne Fahrschein erwischen. Das führt mitunter zu schwierigen Situationen.

Die Szene spielte sich vor gut einer Woche in einer Straßenbahn der Linie 1 ab, kurz nach der Abfahrt am Königsplatz. Ein Kontrolleur steigt zu und fordert die Fahrgäste auf, ihre Fahrscheine zu zeigen. Ein junger Mann, offensichtlich ein Asylbewerber, schaut fragend. Als er nicht reagiert, belässt es der Kontrolleur dabei und geht weiter. Er erwischt einen anderen Schwarzfahrer, der problemlos deutsch versteht. Diesen Mann wird die Fahrt ohne Tramticket nun 60 Euro Strafgebühr kosten.

Kontrolleure sind "kulant"

Ein AZ-Leser, der die Szene beobachtet hat, bekam im Stadtwerke-Kundencenter am Königsplatz die Auskunft, dass man Asylbewerber, die in Bussen und Straßenbahnen ohne Ticket unterwegs sind, derzeit nicht aufschreibe. Doch stimmt das? Stadtwerke-Sprecher Jürgen Fergg bestätigt auf Anfrage unserer Zeitung, dass es im Moment solche Situationen geben kann. Die Kontrolleure haben die Vorgabe, „kulant“ vorzugehen. In der Praxis heißt das: Ein schwarz fahrender Asylbewerber, wird nicht unbedingt aufgeschrieben, sondern ermahnt, dass er eigentlich einen Fahrschein benötigt. Meist bräuchten die Flüchtlinge eher Hilfe, da sie recht orientierungslos in der Stadt unterwegs seien, so Fergg.

Tatsächlich wäre es im Fall von Asylbewerbern besonders kompliziert, die Schwarzfahrt zu ahnen. Viele Neuankömmlinge sprechen kein deutsch. In diesen Fällen müsste deshalb wohl die Polizei hinzugerufen werden. Es wäre nahezu aussichtslos, das „erhöhte Beförderungsentgelt“ von derzeit 60 Euro von den Flüchtlingen zu kassieren. Und Strafverfahren wegen Schwarzfahrens stellt die Staatsanwaltschaft, zumindest beim ersten Verstoß, in der Regel ohnehin noch ein.

Ungleichbehandlung birgt Konfliktpotenzial

Bei den Stadtwerken weiß man, dass eine Ungleichbehandlung von Schwarzfahrern auch Konfliktpotenzial bietet. Immerhin gab es in der Vergangenheit schon Fälle, in denen notorische Schwarzfahrer nach einer Strafanzeige von der Justiz sogar ins Gefängnis geschickt wurden. Bisher seien Flüchtlinge ohne Fahrschein aber kein größeres Thema bei den Stadtwerken, sagt deren Sprecher. „Es handelt sich im Einzelfälle.“

Flüchtlinge, die in Erstaufnahmeeinrichtungen neu ankommen, seien meist nur wenige Tage in der Stadt und würden die Unterkünfte ohnehin nicht so häufig verlassen. Asylbewerber, die dauerhaft hier untergebracht sind, bekommen staatliche Leistungen und haben auch Anspruch auf das neu eingeführte Sozialticket. Wenn sie ohne Fahrschein erwischt werden, wurden sie bislang behandelt wie jeder andere Schwarzfahrer auch.

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Polizeisprecher Siegfried Hartmann sagt: „Wenn bei uns eine Strafanzeige eingeht, dann wird sie immer gleich behandelt. Es spielt keine Rolle ob jemand Asylbewerber ist oder nicht.“

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