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  3. Gerichtsurteil: Ausbau der A8 Ulm-Augsburg kann beginnen

Gerichtsurteil
07.04.2011

Ausbau der A8 Ulm-Augsburg kann beginnen

In der Nähe von Günzburg hat das Nadelöhr A8 ein Ende. Ab hier ist die Autobahn bis zum Autobahnkreuz Elchingen bereits sechsspurig ausgebaut..
Foto: Bernhard Weizenegger

Der Ausbau der Autobahn 8 zwischen Ulm und Augsburg kann beginnen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) München.

Das Gericht  bestätigte am Donnerstag die Entscheidung der Vergabekammer, den Ausbau, Erhalt und Betrieb des etwa 41 Kilometer langen Autobahnabschnitts an eine private Bietergemeinschaft zu vergeben.

Die Beschwerde einer anderen, bei der Vergabe unterlegenen Bietergemeinschaft, wies das OLG zurück. Die Wertung der Angebote durch die Kammer sei ordnungsgemäß und vergaberechtskonform erfolgt, teilte das Gericht mit.

Auf der einen Seite stand die Bietergemeinschaft „A8 mobil“, hinter der unter anderem der deutsche Baukonzern Bilfinger Berger (Wiesbaden) steckt, auf der anderen „A-Modell A8“, woran Hochtief (Essen) und die österreichische Strabag beteiligt sind.

Beide Konsortien haben sich im vergangenen Jahr für den Ausbau und 30-jährigen Erhalt der rund 40 Kilometer langen Strecke beworben. Entschieden hat sich die zuständige Autobahndirektion Südbayern für „A-Modell A8“. Es war ein hauchdünner „Sieg“. Ein Verfahrensbeteiligter sprach von einer „Promille-Entscheidung“. Gemeint ist, dass beide Angebote praktisch die gleiche Qualität gehabt hätten.

„So etwas Knappes habe ich in meiner Karriere noch nicht erlebt“, sagte auch der Düsseldorfer Staranwalt Ralf Leinemann, der das unterlegene Konsortium „A8 mobil“ vertritt, unserer Zeitung. Es ging dem Vernehmen nach um einen einzigen Punkt in der Ausschreibung. Hätte ihn die andere Seite gewonnen, dürfte sie bauen.

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„A8 mobil“ hatte bereits vor Wochen Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Die Vergabekammer Südbayern musste daraufhin nachprüfen. Sie kam allerdings zum gleichen Ergebnis wie die Autobahndirektion. „A8 mobil“ ließ sich davon nicht beeindrucken - der Fall ging vor Gericht. 15 Punkte führten Leinemann und seine Kollegen an, die sie beanstanden.

Die zwei wichtigsten Einwände betrafen einmal die Entwässerungsplanung der Autobahn. Zum anderen ging es darum, ob eine wichtige Behelfsbrücke bei der Ausfahrt Zusmarshausen in den Planungen von „A8 mobil“ ausreichend berücksichtigt wurde.

Nach dem Urteil werden die Arbeiten an der Autobahn wohl wie geplant im Sommer beginnen.

Weitere Informationen zu dem Urteil finden Sie in der Freitagsausgabe unserer Zeitung. dpa/jok

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