Bayerische Verwaltungsgerichte mit Asylverfahren überlastet
Die Verwaltungsgerichte sind überlastet: Die Zahl der Asylverfahren ist noch einmal um 40 Prozent gestiegen. Die Richterstellen wurden schon um über zehn Prozent aufgestockt.
Die stark steigende Zahl von Asylverfahren bringt die bayerischen Verwaltungsgerichte an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Obwohl die Zahl der Richterstellen dieses Jahr bereits um über zehn Prozent auf rund 230 aufgestockt wurde, muss nach den Worten des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Stephan Kersten, damit gerechnet werden, dass sich in der Folge auch andere Verfahren – zum Beispiel aus dem Bau-, Polizei- oder Kommunalrecht – wieder mehr in die Länge ziehen.
Allein bis einschließlich Juli dieses Jahres seien knapp 9100 Verfahren eingegangen, in denen Asylbewerber gegen Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgehen. Sollte sich dieser Trend bis Jahresende fortsetzen, sei 2016 mit insgesamt rund 15500 Verfahren zu rechnen, teilte Kersten gestern in München mit. Das wäre ein Anstieg von rund 40 Prozent. Zum Vergleich: Bereits von 2014 (7275 Verfahren) bis 2015 (11071 Verfahren) mussten die Verwaltungsrichter eine deutliche Mehrbelastung verkraften.
„Wir haben schwer zu kämpfen im Moment“, sagte Kersten. Noch im Januar standen 961 neuen Verfahren 836 erledigte Verfahren gegenüber. Im Juli gingen 1766 neue Verfahren ein, aber die Zahl der erledigten Verfahren konnte nur noch leicht auf 877 gesteigert werden. „Man kommt jetzt nicht mehr ganz nach“, sagte Kersten. „Die Verfahren dauern länger.“ Die Möglichkeiten, die Effizienz der Verwaltungsgerichte zu steigern, seien weitgehend ausgeschöpft.
Unsicherheit über weitere Entwicklung
Sorgen bereitet Kersten und den sechs Präsidenten der Verwaltungsgerichte nicht nur der starke Anstieg der Fallzahlen. Nach den Worten der Präsidentin des Verwaltungsgerichts München, Andrea Breit, herrscht auch viel Unsicherheit über die weitere Entwicklung. So sei schwer vorherzusehen, welche Arten von Verfahren auf die einzelnen Gerichte zukommen. „Das bereitet uns organisatorische Schwierigkeiten“, sagte Breit. Die Geschäftsverteilung innerhalb der Gerichte müsse immer öfter angepasst werden.
Nach Aussage von Kersten hängt dies davon ab, welche Asylanträge beim BAMF schwerpunktmäßig bearbeitet werden. Konzentriere sich das Bundesamt zum Beispiel auf Asylanträge von Syrern, könnten auf eine einzelne Kammer plötzlich hunderte von Fällen zukommen. Am Verwaltungsgerichtshof, der zweiten Instanz, werde ein Anstieg der Fälle erwartet, wenn beim BAMF die schwierigen Verfahren (Afghanistan oder Irak) entschieden werden.
Die Diskussion ist geschlossen.