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Nach Mollath
27.01.2014

Bayern plant Bundesratsinitiative für Psychiatrie-Reform

Gustl Mollath nach seiner Anhörung im Landgericht Bayreuth mit Medienvertretern - Jetzt plant Bayern eine Bundesratsinitiative zur Reform der Unterbringung von Straftätern in der Psychiatrie.
Foto: David Ebener (dpa)

Bayern plant eine Bundesratsinitiative zur Reform der Unterbringung von Straftätern in der Psychiatrie. Als Konsequenz aus dem Fall Mollath sollen Gutachten wichtiger werden.

Als Konsequenz aus dem Fall Mollath plant Bayern eine Bundesratsinitiative zur Reform der Unterbringung von Straftätern in der Psychiatrie. Für einen Gesetzesvorschlag laufe derzeit eine Befragung von Richtern und Staatsanwälten, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) der "Süddeutschen Zeitung".

Gutachten sollen eine wichtigere Rolle spielen

Wichtige Punkte bei der Reform des sogenannten Maßregelvollzugs seien eine Stärkung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und eine frühere Begutachtung der untergebrachten Menschen durch externe Gutachter. "Und wir sollten überlegen, ob es eine Höchstdauer für die Unterbringung geben muss", sagte Bausback. Einen konkreten Zeitraum nannte er nicht. "Es darf niemand in der Psychiatrie das Gefühl haben, dort "lebendig begraben" zu sein." Für die Ausgestaltung und Regeln der Unterbringung sei zudem ein eigenes Gesetz nötig.

Außerdem sollen die Gutachten eine wichtigere Rolle spielen: "Wir brauchen eine höhere Dichte an externen Gutachten. Je länger ein Straftäter in der psychiatrischen Anstalt untergebracht ist, umso höher werden die Anforderungen an die Begründung dafür sein müssen." Spätestens nach drei Jahren Unterbringung müsse ein externer Gutachter die medizinischen Voraussetzungen prüfen.

Der Nürnberger Gustl Mollath war jahrelang in der Psychiatrie unterbracht. Er war nach großem Druck aus Öffentlichkeit und Politik im vergangenen Sommer nach sieben Jahren freigekommen. dpa

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