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Rechtsstreit
31.05.2017

Die Jagd der Jäger nach dem Geld

Die Lage unter Bayerns Jägern ist im Moment alles andere als idyllisch. Jetzt kommt ihr Disput vor Gericht.
Foto: Patrick Pleul, dpa

Der Ökologische Jagdverband verklagt den Staat, weil er sich benachteiligt fühlt. Der Landtag hält sich raus

„Mia san die Mehrern, mia san die Schwerern“ – das ist ein altbekanntes Prinzip aus der Lebenswirklichkeit in Bayern. Dass es auch in einem Gesetz gilt, vor dem eigentlich alle gleich sein sollten, ist ungewöhnlich. Im Jagdrecht in Bayern aber ist es offenkundig so. Dagegen zieht der kleine Ökologische Jagdverband (ÖJV) jetzt vor Gericht – sehr zum Ärger des großen Bayerischen Jagdverbandes (BJV).

Schon die Vorgeschichte des Streits hat es in sich. Sie reicht zurück in die Nazi-Zeit, als „Reichsjägermeister“ Hermann Göring das Jagdwesen in Deutschland vereinheitlichte. Nach dem Ende der Nazi-Diktatur sollte es demokratischer zugehen. In der jungen Bundesrepublik wurde deshalb das Gesetz geändert. Es räumt ausdrücklich wieder mehreren Jägervereinigungen das Recht ein, in Angelegenheiten der Jagd mitzuwirken. Dabei geht es zum einen um hoheitliche wie um nicht hoheitliche Aufgaben rund um die Jagd. Zum anderen geht es um Mitspracherechte bei der Verteilung der Einnahmen aus der Jagdabgabe, die jeder Jäger beim Lösen des Jagdscheins zu entrichten hat. Pro Jahr kommt da im Freistaat gut eine Million Euro zusammen.

In Bayern nun gibt es eine Verordnung, die dem BJV de facto das alleinige Mitwirkungsrecht sichert, weil er mit seinen 46000 Mitgliedern die absolute Mehrheit der Jagdscheininhaber vertritt. Dagegen begehrt der kleine Ökologische Jagdverband mit seinen 860 Mitgliedern auf. Er geht mit einer Popularklage vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die Verordnung vor.

Die beiden Verbände sind sich in gewachsener Abneigung verbunden. Der BJV ist der Traditionsverband, der die Jagd als ein Jahrhunderte altes Kulturgut versteht. Der ÖJV dagegen legt den Schwerpunkt auf Ökologie und Artenschutz. Politisch verkürzt ließe sich sagen: Es ist ein Streit Schwarz gegen Grün.

„Das Monopol“, so sagt der Vorsitzende des ÖJV, Wolfgang Kornder, „hat entscheidende Vorteile für den BJV. Er muss gehört werden, kann mitreden und kriegt obendrein einen Haufen Geld. Das ist einfach ungerecht und völlig undemokratisch.“ Der ÖJV habe „nicht die geringste Chance“, in den offiziellen Gremien in Angelegenheiten der Jagd mitzuwirken, obwohl er gemessen an der Zahl seiner Mitglieder „höchst aktiv“ sei.

Beklagter in dem Verfahren ist die Staatsregierung, die durch das Landwirtschaftsministerium vertreten wird. Im Hause von Agrarminister Helmut Brunner (CSU) lässt man die Argumente des ÖJV nicht gelten. Dass der ÖJV nicht gehört werde, sei falsch. Bei grundsätzlichen Fragen erhalte er immer Gelegenheit zur Stellungnahme. Auch den Vergleich mit der Nazi-Zeit weist das Ministerium zurück. Von einer „Zwangsmitgliedschaft“ könne keine Rede sein. Jeder Jäger könne Mitglied werden, wo er wolle. Bei der Einschätzung der „allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit“ aber sollte nur die Vereinigung mitentscheiden, die über mehr als die Hälfte der Jagdscheininhaber als Mitglieder verfügt. Die Vorschrift sei in anderen Bundesländern ähnlich.

Der BJV wird sich nach Aussage des Präsidenten Jürgen Vocke an dem Verfahren vor Gericht nicht beteiligen. Dass der BJV die Jägerschaft repräsentiert, steht für ihn aber außer Frage. Und auch den Vorwurf, sein Verband kassiere einen Haufen Geld, weist er zurück. „Die Jagdabgabe ist für uns nur ein durchlaufender Posten“, sagt Vocke und betont, dass daraus immer auch Projekte anderer Verbände wie zum Beispiel des ÖJV finanziert werden.

Auch im Landtag sind die Fronten klar. SPD und Grüne wollten den ÖJV vor Gericht unterstützen, CSU und Freie Wähler lehnten dies gestern abend ab. Hubert Aiwanger, der Chef der Freien Wähler, formulierte es so: „Das wär’ ja noch schöner, wenn wir den Grünen ein Geld geben täten.“

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