Gericht lehnt Beweisanträge des Anklagten Ralf Wohlleben ab
Seit Längerem versucht der mutmaßliche Terrorhelfer Ralf Wohlleben, sich von dem Vorwurf zu entlasten, er habe eine NSU-Mordwaffe beschafft. Das Gericht hat das jetzt beendet.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am Dienstag im NSU-Prozess zahlreiche Beweisanträge des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben abgelehnt. In den Anträgen ging es um den Kauf von Waffen in der Schweiz und den Schmuggelweg der NSU-Mordwaffe vom Typ "Ceska". Die Wohlleben-Verteidiger erbaten sich anschließend eine längere Pause, verzichteten danach aber auf Stellungnahmen oder Anträge.
Die Bundesanwaltschaft wirft Wohlleben vor, den Kauf der Waffe organisiert zu haben. Wohlleben bestreitet das und macht geltend, die Pistole könne auch auf anderen Wegen zu den mutmaßlichen Terroristen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" gekommen sein. Wohlleben wollte dazu einen früheren Schweizer Waffenhändler, der inzwischen in Ecuador lebt, als Zeugen laden lassen. Das sei nicht nötig, befand jedoch der OLG-Senat.
Ein Schweizer Mittelsmann hat wohl die Tatwaffe gekauft
Das Gericht lehnte auch eine Überprüfung ab, ob der Waffenhändler weitere Pistolen desselben Typs nach Deutschland verkauft hat oder ob das Kundenverzeichnis des Händlers nicht korrekt geführt worden sei. Im Fall der Mordwaffe, deren Seriennummer zwar herausgefeilt war, von Kriminaltechnikern jedoch rekonstruiert werden konnte, sei der Käufer aber korrekt eingetragen gewesen. Es habe sich um einen Schweizer Mittelsmann gehandelt, der die Waffe anschließend weitergegeben habe. Das habe die bisherige Beweisaufnahme ergeben.
Mit der "Ceska" sollen die beiden mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende aus rassistischen Gründen ermordet haben. Angeklagt ist dafür die einzige Überlebende des NSU, Beate Zschäpe. dpa/lby
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