Gericht will Aliasnamen des NSU-Trios klären
Im Münchner NSU-Prozess sind am Mittwoch mehrere Ermittler des Bundeskriminalamtes und der thüringischen Polizei geladen. Es wird auch um die Aliasnamen des Trios gehen.
Sie sollen über frühere Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Neonazi-Terroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Auskunft geben. Einer der Beamten hatte sich mit den Aliasnamen beschäftigt, die die drei im Untergrund verwendet hatten.
Außerdem hat das Gericht einen Beamten des brandenburgischen Verfassungsschutzes als Zeugen geladen. Er war V-Mann-Führer der Quelle "Piatto", die Informationen über die rechtsextreme Unterstützerszene im sächsischen Chemnitz geliefert hatte. Dorthin hatte sich das NSU-Trio, das aus Jena stammt, nach seinem Untertauchen zunächst abgesetzt.
Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe. Sie muss sich für die zehn Morde verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem "Nationalsozialistischen Untergrund" vorwirft. Überschattet wird das Verfahren von dem eskalierenden Streit zwischen Zschäpe und drei ihrer vier Verteidiger. Zuletzt hatte Zschäpe erneut die Abberufung der Rechtsanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm verlangt. Darüber hat das Gericht noch nicht entschieden. Am Mittwochvormittag läuft die Frist ab, bis zu der die Prozessbeteiligten dazu Erklärungen abgeben können. dpa/lby
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