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  3. Landtag: Grundeigentümer müssen Sanierung nicht mehr alleine stemmen

Landtag
02.03.2016

Grundeigentümer müssen Sanierung nicht mehr alleine stemmen

Kommunen konnten die Straßensanierungskosten bislang auf die Grundeigentümer umlegen. Jetzt sollen diese von den hohen Eigenanteilen verschont werden. Das beschloss der Landtag.
Foto: Bernhard Weizenegger

Kommunen können die Sanierungsbeiträge für Anliegerstraßen künftig auf mehrere Schultern verteilen. Viele Grundeigentümer hatten an der bisherigen Einmalabgabe Kritik geübt.

Grundstückseigentümer sollen bei der Finanzierung von Straßensanierungen künftig von untragbar hohen Eigenanteilen verschont werden: Statt einmalig nur die direkt betroffenen Anlieger zur Kasse zu bitten, können die Kommunen nach einem vom Landtag verabschiedeten Gesetz künftig die Baukosten auch in „wiederkehrenden Beiträgen“ in jährlichen Raten auf mehr Schultern verteilen.

So können Kommunen Wohngebiete oder auch alle Ortsstraßen zusammenfassen und von allen Anliegern eine jährliche Abgabe für notwendige Straßensanierungsarbeiten verlangen. Damit werde „die individuelle Belastung für den Einzelnen im Vergleich zum Einmalbeitrag deutlich gesenkt“, heißt es in der von der CSU verfassten Neufassung des Kommunalabgabegesetzes.

Mit dem auf diese Weise eingesammelten Geld werde auch nicht mehr nur eine bestimmte Straße saniert. Es gehe stattdessen um ein langfristiges Sanierungskonzept im gesamten Abgabegebiet. Damit fördere der „wiederkehrende Beitrag“ auch die Solidargemeinschaft und trage der Tatsache Rechnung, dass ein Eigentümer nicht nur von der direkt an seinem Grundstück liegenden Straße profitiert, „sondern regelmäßig auf weitere Straßen angewiesen ist“, hofft die CSU.

Viele Grundeigentümer haben die Sanierungsbeiträge als "Zwangsabgabe" empfunden

Der Landtag reagiert mit der Neuregelung, die im Grundsatz auch von der Opposition unterstützt wird, auf die Kritik vieler Grundeigentümer in Bayern, die die bisherige Praxis des Einmalbetrags als unangemessene „Zwangsabgabe“ empfunden hatten. So war etwa bei einer Landtagsanhörung im vergangenen Sommer von unangekündigten Rechnungen in bis zu fünfstelliger Höhe die Rede – Kosten, die etwa in strukturschwachen Gebieten in keinem Verhältnis zum Wert der Immobilie stünden.

Auch hier will das neue Gesetz Linderung verschaffen: So kann die Kommune künftig Sanierungskosten, die vierzig Prozent des Verkehrswertes der Immobilie überschreiten, erlassen. Diese freiwillige Kappung sei aber ein „stumpfes Schwert“, glaubt der SPD-Abgeordnete Klaus Adelt: Ausgerechnet finanzschwache Kommunen müssten bei einer Übernahme der Kosten mit einer Streichung staatlicher Finanzhilfen rechnen.

München bleibt eine Ausnahme

Ebenfalls für Unmut sorgte bislang, dass die Sanierungsabgabe nicht überall in Bayern erhoben wird: Während in Unterfranken 97 Prozent der Kommunen Straßenbaukosten umlegen, machen dies in Niederbayern nur rund 39 Prozent.

Trotzdem bleibt der Freistaat auch in Zukunft bei einer „Soll“-Bestimmung: Dass etwa die Stadt München keine Beiträge erhebe, liege an dem exorbitanten Grundsteuerhebesatz von 535 Prozent, über den Grundbesitzer bereits „in hohem Ausmaß zur Kasse gebeten“ werden, erklärte Innenminister Joachim Herrmann im Landtag. Ausnahmen müssten deshalb weiter möglich sein.

Für mehr Rechtsfrieden sorgen soll auch, dass „Luxussanierungen“ etwa mit Granitpflaster oder Nostalgielampen nach dem neuen Gesetz nicht mehr auf die Anlieger umgelegt werden können, sondern aus dem Gemeindehaushalt bezahlt werden müssen.

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