Immer mehr Störfälle: Biogasanlagen sollen sicherer werden
In den 2400 Biogasanlagen in Bayern gibt es immer öfter Störfälle. Umweltschützer warnen vor katastrophalen Folgeschäden. Nun will die Politik reagieren.
Biogas in Bayern boomt. Doch der rasante und politisch gewollte Ausbau dieser erneuerbaren Energie hat eine bisher wenig bekannte Kehrseite: Es gibt in den rund 2400 Anlagen in Bayern offenbar immer öfter Störfälle, die zu einer erheblichen Belastung der Gewässer und in einigen Fällen auch zu großflächigem Fischsterben unterhalb der Anlagen führen.
Biogasanlagen: "Katastrophale Folgeschäden"
Nach einer bisher unveröffentlichten Studie des Landesfischereiverbandes Bayern, die unserer Zeitung vorliegt, kommen derartige Störfälle „mit erschreckender Häufigkeit“ vor. Die ökologischen Folgeschäden seien oft „katastrophal“. Das bayerische Umweltministerium geht nach einer Erhebung aus dem Jahr 2012 von durchschnittlich etwa 80 Fällen pro Jahr in Bayern aus. Tendenz: steigend. Nun sollen, so will es Umweltminister Marcel Huber (CSU), die gesetzlichen Auflagen für den Betrieb von Biogasanlagen verschärft werden.
Ursache der Umweltverschmutzung sind nach Aussage von Fachleuten auslaufende Sickersäfte oder Gärsubstrate. Wenn diese Flüssigkeiten ins Wasser gelangen, setzen biologische Abbauprozesse ein, die dem Wasser Sauerstoff entziehen. „In Abhängigkeit von der Menge an ausgelaufenem Material und der Größe des Gewässers ist meist ein mehrere Kilometer langer Gewässerabschnitt als ,ökologisch tot’ zu bezeichnen“, heißt es in der Studie. Sie kommt zu dem Schluss: „Von einer sicheren und ökologisch verträglichen Betriebsweise (der Biogasanlagen) kann derzeit somit keine Rede sein.“
Noch keine einheitlichen Mindeststandards für Biogasanlagen
Johannes Schnell, Referatsleiter für Fischerei, Gewässer- und Naturschutz beim Landesfischereiverband, unter dessen Leitung die Studie Ende 2012 erstellt wurde, fordert einheitliche technische Mindeststandards für den Betrieb aller Biogasanlagen, insbesondere auch der vielen kleinen Anlagen mit einer Leistung unter 500 Kilowatt. Für diese Anlagen gebe es bisher gar keine Vorschriften. Besonders teuer käme das den Betreibern seiner Ansicht nach nicht. „Mit einem einfachen Überlaufschutz wäre schon vieles zu verhindern“, sagt Schnell.
Den Umweltminister hat er auf seiner Seite. Marcel Huber ist, wie er im Gespräch mit unserer Zeitung sagt, ebenfalls bereits im Jahr 2012 auf die Häufung von Störfällen aufmerksam geworden. Er habe daraufhin eine Erhebung der Schadensfälle veranlasst und auch bereits erste Konsequenzen gezogen. So habe er, weil die überwiegende Zahl der Schadensfälle durch Fehlverhalten der Betreiber bei der Lagerung von Biomasse verursacht war, sich zunächst um eine verbesserte Beratung durch die Wasserwirtschaftsämter gekümmert. Er habe Gespräche mit Biogas- und Bauernverband geführt und das Biogas-Handbuch aus dem Jahr 2006 überarbeiten lassen. „Ich habe ihnen gesagt: Ihr müsst etwas tun, damit die Sache in der Öffentlichkeit nicht in Verruf gerät“, berichtet Huber.
CSU-Politiker Huber unterstützt Forderung
Unterstützt wird von dem CSU-Politiker auch die Forderung nach technischen Sicherheitsvorrichtungen. Silos dürften nicht überfüllt, das Auslaufen müsse verhindert werden – unter anderem durch Leckmeldeanlagen und eine Umwallung als Barriere. Geregelt werden soll all das in der neuen Bundesanlageverordnung, die noch in diesem Sommer in Kraft tritt. Eine unzumutbare Belastung der Betreiber sei nicht zu erkennen. „Diese Dinge sind praktikabel, sodass man sie auch als Standard fordern kann“, sagt der Minister.
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