Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Landkreis Augsburg: Junge Frau entführt und in Keller gefoltert - Angeklagte verurteilt

Landkreis Augsburg
28.07.2015

Junge Frau entführt und in Keller gefoltert - Angeklagte verurteilt

Tatort Friedenstraße in Schwabmünchen: Hier wurde eine junge Frau entführt.
Foto: Pit Schurian

Weil sie eine Affäre mit einem verheirateten Mann hat, wird eine 25-Jährige in Schwabmünchen entführt und misshandelt. Die Strafen für die Angeklagten fallen relativ mild aus.

Als der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch das Urteil verkündet, fließen die Tränen. In den ersten Minuten seines Vortrags vermischen sich die Worte des Richters mit dem Schluchzen der Angeklagten. Auch im Zuschauerraum wird geweint. Es ist der Abschluss eines mehrwöchigen Prozesses um eine Racheaktion eines rumänischstämmigen Familienclans. Mehrere Angehörige der Familie haben eine 25-jährige Frau schwer misshandelt, weil sie eine Affäre mit einem verheirateten Mann hatte.

Die junge Frau wurde, das steht für die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts fest, förmlich gefoltert. Die Richter halten es für erwiesen, dass die Frau in den Keller eines Hauses in Schwabmünchen (Kreis Augsburg) entführt wurde. Dort wurde sie laut Urteil mit heißem Wasser übergossen, nackt ausgezogen, geschlagen, getreten, beleidigt und mit dem Tod bedroht.

Haupttäterin war laut Urteil die betrogene Ehefrau

Als Haupttäterin fungierte demnach die betrogene Ehefrau. Die 36-Jährige soll auch versucht haben, dem Opfer die Haare abzurasieren und abzuschneiden. Außerdem, so das Urteil, wollte sie das Opfer mit einem Messerschnitt durchs Gesicht – einem sogenannten Hurenhaken – als Ehebrecherin markieren. Die Ehefrau habe der 25-Jährigen auch gesagt, dass eine „Trennung nach Zigeuner-Recht“ nicht möglich sei.

Die Folter in dem Kellerraum endete, weil Zeugen gesehen hatten, wie die junge Frau an jenem Tag im Oktober 2014 in Schwabmünchen von einer größeren Gruppe in ein Auto, Typ BMW X6, gezerrt und weggebracht wurde. Die Zeugen riefen die Polizei. Den Beamten gelang es jedoch erst eineinhalb Stunden nach dem ersten Notruf, in das Wohnhaus einzudringen und das Opfer aus dem Keller zu befreien. Dort gab die 25-Jährige Zeugen zufolge ein jämmerliches Bild ab. Sie hatte Wunden und Flecken am ganzen Körper. Haare waren büschelweise ausgerissen. In ihrem Gesicht war eine neun Zentimeter lange, oberflächliche Wunde – vom linken Auge bis zum Kiefer.

Nachdem die Staatsanwaltschaft anfangs sogar wegen versuchten Mordes ermittelte, sind die Vorwürfe im Urteil nun deutlich nach unten korrigiert worden. Die Verletzungen seien alle nicht lebensbedrohlich gewesen, so Richter Lenart Hoesch. Zudem könne man den Angeklagten eine Tötungsabsicht zumindest nicht nachweisen. Die betrogene Ehefrau als Haupttäterin wurde deshalb zu drei Jahren Haft verurteilt – wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Bedrohung.

Die Täter haben der jungen Frau eine Entschädigung gezahlt

Die Strafe bleibt deutlich unter den von Staatsanwältin Andrea Eisenbarth beantragten viereinhalb Jahren. Die drei weiteren Angeklagten werden ebenfalls milder bestraft, als von der Staatsanwaltschaft gefordert – ein jüngerer Bruder des untreuen Ehemanns zu zwei Jahren und acht Monaten Haft, zwei Frauen aus der Familie zu Bewährungs- und Geldstrafen.

Was das Gericht zugunsten der Angeklagten wertet, sind Entschuldigungen und ein sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich. Sie haben der jungen Frau insgesamt 30.000 Euro als Entschädigung bezahlt. Die Frau erklärte inzwischen auch, dass sie kein Interesse mehr daran habe, dass die Angeklagten bestraft werden. Richter Lenart Hoesch kritisiert in seinem Urteil harsch das Verhalten der Verteidiger. Die Anwälte hätten eine „ausgesprochene Konfliktstrategie“ verfolgt. Das Gericht sei aber professionell genug, sich davon nicht provozieren zu lassen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.