Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Friedberg: Klage stoppt Umbau des Wittelsbacher Schlosses

Friedberg
15.05.2013

Klage stoppt Umbau des Wittelsbacher Schlosses

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Baugenehmigung für den Umbau des Wittelsbacher Schlosses für rechtswidrig erklärt. Die Zukunft für das geplante "Bürgerschloss" bleibt ungewiss.
Foto: Foto: Aerobild Augsburg

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Baugenehmigung für rechtswidrig erklärt. Am Donnerstag entscheidet der Stadtrat, wie es mit Friedbergs Leuchtturmprojekt weitergeht.

Was war das für eine Euphorie, als die Stadt Friedberg Anfang 2005 mit dem Freistaat handelseinig wurde: Für 125 000 Euro sollte das Wittelsbacher Schloss den Eigentümer wechseln und künftig als „Bürgerschloss“ der Brennpunkt des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens werden. Heute jedoch, unzählige Debatten, mehrere Planungen, viele Zuschussgespräche und einen Bürgerentscheid später, ist ungewisser denn je, ob sich diese hochfliegende Idee verwirklichen lässt. Denn das Verwaltungsgericht Augsburg hat der Klage eines Schlossanwohners stattgegeben und die Genehmigung für den Umbau des Schlosses kassiert. Wie es nun weitergeht, darüber berät der Stadtrat am Donnerstag in nicht öffentlicher Sitzung.

Verwaltungsgericht Augsburg: Bescheid der Stadt enthält erhebliche Mängel

Die Niederlage für die Stadt zeichnete sich bereits Ende 2012 in der mündlichen Verhandlung ab. Denn der Bescheid, den sich die Stadt selbst ausgestellt hatte, enthält aus Sicht des Gerichts erhebliche Mängel. Am gravierendsten: Theoretisch könnten dort an 365 Tagen im Jahr Veranstaltungen stattfinden. Denn angesichts der Investitionskosten von über 20 Millionen Euro und bei einem geschätzten Betriebskostendefizit von mindestens 750 000 Euro pro Jahr will die Stadt das Schloss auch an Privatleute vermieten.

Die Richter schlossen eine Verletzung der Nachbarrechte nicht aus und rieten der Stadt dringend, sich mit dem Kläger zu einigen. Mehrere Gesprächsrunden verstrichen, ohne zu einem Konsens zu gelangen. Strittig waren dabei weniger Anzahl und Dauer der Veranstaltungen. Der Stadtrat lehnte die Forderungen des Nachbarn ab, weil der den Vertrag mit einer „Ewigkeitsklausel“ für sämtliche Rechtsnachfolger auf beiden Seiten versehen wollte. Pro Verstoß sollte die Stadt außerdem eine Konventionalstrafe von 500 Euro bezahlen – und zwar verschuldensunabhängig auch dann, wenn sie gar nicht der Veranstalter ist.

Urteil listet zahlreiche Fehler der Baugenehmigung auf

Auf das Angebot der Stadt zu weiteren Gesprächen ging der klagende Nachbar erst gar nicht mehr ein. Alle führenden Friedberger Politiker strebten offensichtlich eine Kommerzialisierung des Schlosses an, sodass die Idee eines Bürgerschlosses Makulatur werde, fürchtet er.

Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts kann er sich jetzt auf ganzer Linie bestätigt sehen. Denn aus den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen lasse sich „kein Anspruch auf größtmögliche wirtschaftliche Rentabilität ableiten“, heißt es in der Urteilsbegründung, die auf sieben Seiten zahlreiche Fehler der Baugenehmigung auflistet.

Projekt "Bürgerschloss" droht aus Zeitgründen zu scheitern

Bürgermeister Peter Bergmair machte im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich, dass er trotz der juristischen Niederlage an dem Projekt festhält. Die Sicherungsmaßnahmen am Schlosshang, mit denen im Herbst begonnen wurde, laufen unvermindert weiter. Das Baureferat arbeitet bereits an einem neuen Genehmigungsbescheid, der die beanstandeten Punkte aufgreift.

Offen ist bislang noch, ob die Stadt parallel dazu gegen das Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts Rechtsmittel einlegt. Denn eine Berufung wird vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nur dann zugelassen, wenn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen. Ob dem so ist, wollen die Politiker am Donnerstag vom Anwalt der Stadt erfahren.

Fest steht aber: Den Befürwortern des Projekts droht die Zeit davonzulaufen. Im Juli feiert Friedberg das Altstadtfest, dann kommt die Sommerpause und anschließend steigen die Parteien in den Wahlkampf ein. Mit der breiten Mehrheit für dieses Projekt, das auch in der Friedberger Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert wird, dürfte es damit vorbei sein.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.