Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Moshammer-Prozess: Staatsanwalt fordert lebenslänglich

16.11.2005

Moshammer-Prozess: Staatsanwalt fordert lebenslänglich

Der Modemacher Rudolph Moshammer mit seinem Hündchen "Daisy" und sein mutmaßlicher Mörder, der 25-jährige Iraker Herisch A.
Foto: DPA

München (dpa/lby) - Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Münchner Modemachers Rudolph Moshammer hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Der angeklagte Herisch A. habe Moshammer nach Sex-Spielen heimtückisch und aus Habgier erdrosselt, um ihn zu berauben, sagte Staatsanwalt Martin Kronester am Mittwoch vor dem Landgericht München.

Die Verteidigung des Irakers bezeichnete hingegen den Vorwurf des Mordes als nicht haltbar. Die Anwälte verlangten eine Haftstrafe im "unteren zweistelligen Bereich" wegen Totschlags. Das Urteil soll am kommenden Montag gesprochen werden.

"Ich möchte mich entschuldigen", sagte der Angeklagte, der am Mittwoch 26 Jahre alt wurde, in seinem Schlusswort vor Gericht. Der Iraker hat zugegeben, den 64 Jahre alten Modemacher in der Nacht zum 14. Januar im Streit um bezahlte Sex-Dienste in dessen Haus im Münchner Villenvorort Grünwald erdrosselt zu haben.

Staatsanwalt Kronester sah darin einen Mord und erkannte auch eine "besondere Schwere der Schuld". Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren nicht möglich. Der Angeklagte habe keine Reue gezeigt und auch kein umfassendes und ehrliches Geständnis abgelegt, begründete der Staatsanwalt seine Auffassung. Herisch A. sei zudem voll schuldfähig.

"Es bleiben viele Fragen offen, dies kann nicht zu Lasten des Angeklagten gehen", sagte hingegen Anwalt Jürgen Langer. Dazu zähle das unerklärte Fehlen von Fingerabdrücken an bestimmten Möbelstücken. Moshammers schroffe, provozierende und beleidigende Art habe seinen Mandanten zu der Tat gebracht.

Der Iraker, der zuletzt in einem Schnellrestaurant arbeitete, hatte vor der Tat in einer Spielhalle mehrere hundert Euro verloren. Als Moshammer in der Hauptbahnhofgegend mit seinem Rolls Royce neben ihm stoppte, nach einer Videothek fragte und ihm eine Porno- Videokassette zeigte, witterte er laut Staatsanwalt offenbar eine Chance auf schnelles Geld. "Offensichtlich tat sich für ihn völlig überraschend eine Einnahmequelle auf", sagte Kronester. Deshalb sei der Iraker mit Moshammer zu dessen Haus gefahren. Dort kam es jedoch zu einer Auseinandersetzung um sexuelle Praktiken sowie deren Bezahlung.

Als Moshammer zur Toilette ging, habe Herisch A. damit begonnen, in dem Haus nach Geld zu suchen, sagte der Staatsanwalt. Moshammer habe ihn dabei überrascht, sei wütend geworden und habe mit der Polizei gedroht. Da habe der Angeklagte ihm von hinten ein Elektrokabel vier Mal um den Hals geschlungen und zugezogen. "Es hat keinen Kampf gegeben wie der Angeklagte versucht, glauben zu machen", unterstrich der Staatsanwalt. "Rudolph Moshammer war in der Situation vollkommen wehrlos."

Die Tat sei nicht heimtückisch und aus Habgier begangen worden, argumentierte hingegen der zweite Anwalt des Irakers, Adam Ahmed. Es sei nach wie vor nicht erwiesen, dass es keinen Kampf gegeben habe. "Habgier liegt auch deswegen nicht vor, weil der Angeklagte nach dem Prostitutionsgesetz Anspruch auf Bezahlung gehabt hätte", sagte Ahmed weiter. Viele der rund 50 Zeugen hätten an den acht Prozesstagen nichts Wesentliches beigetragen, sondern vielmehr sich selbst inszeniert.

Moshammers "Doppelgänger" etwa hatte noch in der vergangenen Woche damit aufgewartet, er habe dem Modemacher mindestens zehn junge Männer als Gespielen vermittelt. Nachdem nun wegen Verdachts auf Falschaussage gegen ihn ermittelt wird, verweigerte er am Mittwoch bei seiner erneuten Vernehmung die Aussage.
Herisch A. war nicht einmal 48 Stunden nach der Tat festgenommen worden. Die Beamten waren ihm durch einen genetischen Fingerabdruck auf die Spur gekommen, die der Iraker auf dem Tatwerkzeug hinterlassen hatte.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.