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München
17.09.2012

Nach Haftentlassung: Stalker soll Opfer wieder nachgestellt haben

Ein 47-jähriger Stalker soll kurz nach seiner Haftentlassung seinem Opfer erneut mit Telefonanrufen und Auflauern auf dem Weg von der Arbeit nachgestellt haben.
Foto: Symboldpa/Archiv

Ein 47-jähriger Stalker soll kurz nach seiner Haftentlassung seinem Opfer erneut mit Telefonanrufen und Auflauern auf dem Weg von der Arbeit nachgestellt haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Diplomingenieur in dem am Montag vor dem Landgericht München begonnenen Prozess mehr als 2 400 Belästigungen im Jahre 2011 vor. Der Mann bestreitet die Taten.

Opfer ist eine Mitarbeiterin der Fakultät für Bauphysik an der Technischen Universität in München. Nach Angaben ihrer Anwältin ist die jetzt 30-Jährige jahrelang von dem Angeklagten verfolgt worden. Der Mann verbüßte dafür bis März 2011 bereits eine 14-monatige Strafe. Schon im April 2011 habe das neuerliche Stalking eingesetzt.

Der Ingenieur, der damals ein Zusatzstudium der Elektrotechnik absolvierte, hat laut Anklage auf verschiedenen Nebenstellen der Fakultät im Minutentakt Kontakt zum Opfer gesucht. Die Frau habe alle Anrufe auf das Sekretariat umstellen müssen, um überhaupt noch arbeiten zu können. Ferner soll der Angeklagte mit dem Fahrrad vor dem Fenster am Arbeitsplatz des Opfers vorbei gefahren sein und diesem wiederholt an der U-Bahn aufgelauert haben.

Die 30-Jährige hat der Staatsanwaltschaft zufolge ihre Fahrten in den öffentlichen Verkehrsmitteln nur noch zu unterschiedlichen Zeiten angetreten und häufig die Bahn gewechselt. Ihre Wohnung habe sie abends nur noch in Begleitung verlassen. Die 30-Jährige leide unter Panikattacken und Schlafstörungen. Das Stalking habe die Nebenklägerin "total eingeschränkt", sagte die Anwältin.

Der in Kaiserslautern gemeldete Angeklagte gibt an, in der fraglichen Zeit nur ganz selten für kurze Zeit in München gewesen zu sein. Zu Begegnungen mit der 30-Jährigen sei es nur "zufällig" gekommen, so auch am Tag seiner Festnahme im November 2011. Laut psychiatrischem Gutachten leidet der 47-Jährige an einer Persönlichkeitsstörung, die seine Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt habe. Dem Angeklagten droht daher neben einer Freiheitsstrafe die Unterbringung in einer Psychiatrie.  dpa

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