Petry darf mit AfD in Hofbräukeller: Wirt Steinberg ist enttäuscht
Der Wirt des Hofbräukellers in München hatte die AfD, die dort eine Veranstaltung plante, wieder ausgeladen. Nun entschied das Landgericht: Er darf das nicht. Der Wirt ist enttäuscht.
Die AfD darf ihre Veranstaltung im Münchner Hofbräukeller am Freitag, 13. Mai, durchführen. Das hat das Landgericht München am Donnerstag entschieden. Der Wirt des Hofbräukellers, Ricky Steinberg, hatte die umstrittene Partei um Frauke Petry wieder ausgeladen, obwohl der AfD-Veranstaltung ursprünglich zugesagt worden war. Steinberg fürchtete um den Ruf des Hofbräukellers und hegte Sicherheitsbedenken. Der Hofbräukeller-Wirt sagte am Donnerstag zu der einstweiligen Verfügung des Gerichts: "Wir haben das bekommen und prüfen nun rechtliche Mittel." Ob er dagegen vorgehen will, stehe noch nicht fest. "Wir sind sehr enttäuscht, dass der Richter unsere Sicherheitsbedenken nicht sieht."
AfD darf in Hofbräukeller: "Schallende Ohrfeige
Der Vorsitzende des bayerischen AfD-Landesverbandes, Petr Bystron, bezeichnete die Gerichtsentscheidung als "schallende Ohrfeige für SPD und CDU". Denn die beiden Parteien hätten immer wieder versucht, Veranstaltungen der AfD zu verhindern, sagte Bystron.
Die AfD hatte sich die Ausladung in München nicht gefallen lassen. Der Mietvertrag war schließlich schon abgeschlossen. Die Alternative für Deutschland forderte den Wirt deshalb auf, zu erklären, dass er den Vertrag mit dem Kreisverband München Ost einhalten werde. Dieser sei rechtswirksam abgeschlossen, und eine Vorauszahlung von 6100 Euro pünktlich überwiesen worden.
Das Ganze ging dann vor das Landgericht München. Und das entschied, dass der Wirt des Hofbräukellers die AfD-Veranstaltung in ihren Räumen nicht verbieten darf. Wie ein Landgericht-Sprecher sagte, sei der Rücktritt vom Mietvertrag nicht berechtigt gewesen. Das Landgericht München I erließ eine einstweilige Verfügung, mit der der Hofbräukeller verpflichtet wurde, der AfD für die Durchführung ihrer Abendveranstaltung die entsprechenden Räumlichkeiten auf der Grundlage der abgeschlossenen Mietverträge zu den dort genannten Bedingungen zu überlassen, heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts.
Auch Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl hatte sich im Rechtsstreit mit der AfD Anfang des Jahres eine blutige Nase geholt. Nach Petrys Aussage zur Waffengewalt gegen Flüchtlinge an den Grenzen erteilte Gribl der AfD-Chefin bei einem geplanten Neujahrsempfang im Augsburger Rathaus Hausverbot. Dieses wurde dann gerichtlich außer Kraft gesetzt. ina/dpa Gekipptes Petry-Hausverbot: Ein starkes Zeichen für Meinungsfreiheit
Die Diskussion ist geschlossen.
Ist doch auch richtig so. Wo kommen wir denn hin wenn man poltischen Parteien, die natürlichg nicht verboten sind, Veranstaltungen verweigert. Egal ob einem die Richtung gefällt oder nicht.
Gericht: Wirt des Hofbräukellers darf AfD nicht ausladen
.
Indem die AfD sich Rechtstaatlich-Demokratisch-Juristisch durchsetzt, demonstriert die "AfD" dem Wähler
Stärke und Durchsetzungskraft