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Beschneidungsdebatte
07.09.2012

Religiöse Beschneidungen werden in Bayern auch zukünftig nicht verfolgt

In Bayern werden religiöse Beschneidungen von Jungen nicht juristisch verfolgt, bis es ein Bundesgesetz für solche Fälle gibt. Das kündigte die bayerische Justizministerin Beate Merk an.

Staatsanwälte verfolgen Anzeigen wegen religiöser Beschneidungen vorerst nicht. Die Justizministerin hofft auf ein Bundesgesetz, dass für solche Fälle Rechtsicherheit bringen soll.

In Bayern werden religiöse Beschneidungen von Jungen nicht juristisch verfolgt, bis es ein Bundesgesetz für solche Fälle gibt. Das kündigte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) am Freitag in München an. "In dieser komplexen Frage ist es wichtig, dass sehr bald Rechtssicherheit hergestellt wird", sagte Merk. Bevor es kein Bundesgesetz gibt, werden die Staatsanwälte laut Merk  im Freistaat keine Strafverfolgung einleiten, sollten Beschneidungen angezeigt oder bekannt werden.

Bundesgesetz soll fachgerechte Beschneidung erlauben

Das Kölner Landgericht hatte die Beschneidung von Jungen in einem umstrittenen Urteil als "rechtswidrige Körperverletzung bewertet. Danach hatte der Bundestag in einer Resolution die Straffreiheit gefordert. Im Herbst soll nun eine gesetzliche Regelung gefunden werden. Diese soll nach Worten Merks sicherstellen, "dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist".  (dpa)

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