Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Prozess in Memmingen: Sohn im Streit erschossen: 89-Jähriger muss in Haft

Prozess in Memmingen
23.01.2017

Sohn im Streit erschossen: 89-Jähriger muss in Haft

Der 89 Jahre alte Mann war angeklagt, seinen Sohn erschossen und einen weiteren Verwandten verletzt zu haben.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archiv)

Im Prozess auf ein tödliches Familiendrama ist ein Urteil gefallen. Der 89-jährige Angeklagte muss wegen Totschlags in Haft. Er hatte seinen Sohn erschossen.

Es ging um einen alten Schweißbrenner, dann fielen vier Schüsse und am Ende war ein 65-Jähriger tot. Ein 89-Jähriger hatte im Februar vergangenen Jahres in einer Unterallgäuer Gemeinde seinen Sohn erschossen. Das Landgericht Memmingen verurteilte den gebrechlich wirkenden Senior darum wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten.

Die Schüsse waren der Höhepunkt einer Familien- und Verwandtschaftssituation, die immer wieder von rauen Tönen, Missgunst und dem Streit ums Geld geprägt war. Jedenfalls war das Verhältnis zwischen dem Senior auf der einen und seinem 65-jährigen Sohn sowie dem 42-jährigen Ehemann der Enkelin des Schützen auf der anderen Seite nicht zum Besten bestellt. Am besagten Tag im Februar 2016 hatten die beiden Jüngeren mit dem 89-Jährigen ausgemacht, aus dessen Garage Autoreifen abzuholen. Weil der 65-Jährige körperlich nicht mehr fit war, wurde er vom 42-Jährigen begleitet.

Was die beiden Männer nicht wussten: Der 89-Jährige hatte sich schon vor dem Treffen mit einer Pistole und einem Revolver bewaffnet. Er ist in seiner Freizeit Schütze, besaß Waffenscheine und ist den Umgang mit Waffen gewohnt. Gegen den 42-Jährigen hegte er schon lange großen Argwohn, fühlte sich auf diffuse Weise von ihm hintergangen, zugleich körperlich unterlegen.

Einsatzkräfte der Polizei und Rettungswagen im Februar im bayerischen Westerheim.
Foto: Ralf Lienert (Archiv)

Zunächst verlief alles friedlich. Die beiden jüngeren Männer kamen, der 42-Jährige lud acht Reifen ein. Dann kam das Gespräch auf eine Gasflasche, die an einen alten Schweißbrenner angeschlossen war. Es wurde ebenfalls vereinbart, dass der Sohn diese haben könne. Der brachte sie zum Auto. Danach kam er zurück, um den Schlauch des Schweißbrenners aufzurollen.

"Ich habe meinen Sohn nicht töten wollen"

Das interpretierte der 89-Jährige aber völlig falsch, wie der Vorsitzende Richter Jürgen Hasler betonte. Der Senior dachte, man wolle ihm sein Eigentum wegnehmen. Wortlos zog der 89-Jährige eine Waffe und schoss ohne Warnung auf den 42-Jährigen. Er zielte auf die Brust, die Patrone traf das Mobiltelefon des Opfers und blieb dort stecken. Ein zweiter Schuss wurde von einem Schlüsselbund an der Hose abgelenkt. Dieser versuchte, sich in der Garage zu verstecken.

In diesem Moment kam der Sohn des Schützen und rief: „Hör auf, warum schießt Du?“. Sein Vater sah seinen Sohn in diesem Moment als Gegner und schoss auch auf ihn. Der 65-Jährige starb später im Klinikum Memmingen an einer Lungenblutung. Später wurde der Senior, der auf ein Nachbargrundstück geflohen war, festgenommen.

Vor Gericht sagte der Angeklagte im Rollstuhl, dass er seinen Sohn nie habe töten wollen. Richter Hasler sah aber trotzdem eine weitreichende Schuld des 89-Jährigen. Dieser sehe bis heute auf unerklärliche Weise die Verantwortung bei dem 42-Jährigen. „Aber Sie tragen die Verantwortung, ganz allein Sie.“ Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Angeklagten Demenz und paranoide Züge unterstellt, aber die Schuldfähigkeit nicht völlig bezweifelt.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.