Sozialabgabenbetrug: Urteil gegen Georg Schmid ist rechtskräftig
Die Verurteilung des Ex-CSU-Fraktionschefs Georg Schmid wegen Sozialabgabenbetrugs ist rechtskräftig. Der frühere CSU-Fraktionschef sowie die Anklage verzichten auf Rechtsmittel.
Das Urteil gegen Georg Schmid ist rechtskräftig. Der frühere CSU-Spitzenpolitiker aus Donauwörth und seine Verteidiger haben auf eine Berufung gegen das Urteil verzichtet. Dies teilte am Montagmittag die Sprecherin des Augsburger Amtsgerichts, Elke Bethge, mit. Wenige Minuten später hat auch die Staatsanwaltschaft den Verzicht auf Rechtsmittel mitgeteilt. Damit ist das Verfahren endgültig abgeschlossen.
Schmid, 61, war am Mittwoch vergangener Woche zu einer 16-monatigen Bewährungsstrafe und einer Geldauflage von 120.000 Euro verurteilt worden, weil er die Sozialkassen um rund 300.000 Euro geprellt hat. Der Ex-Politiker hatte fast 22 Jahre lang seine Ehefrau Gertrud als Scheinselbstständige in seinem Donauwörther Abgeordnetenbüro beschäftigt.
Georg Schmid: Bewährungsstrafe von 16 Monaten wegen Sozialbetrugs
Georg Schmid und die Staatsanwaltschaft hätten noch bis Mittwoch Zeit gehabt, um Berufung einzulegen. Schmids Verteidiger hatten Freispruch oder im Falle einer Verurteilung eine Bewährungsstrafe von höchstens elf Monaten gefordert. Auch die Anklagebehörde hätte Grund für das Einlegen von Rechtsmitteln gehabt. Staatsanwalt Karl Pobuda hatte zwei Jahre Freiheitsstrafe zur Bewährung verlangt.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Michael Nißl blieb mit seinem Urteil acht Monate unter dieser Strafe. Doch offenbar hatten weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidiger selbst bei genauerer Betrachtung etwas an dem Urteil auszusetzen. Zwar war die Höhe der Strafe allgemein als milde angesehen worden, Richter Nißl hatte Georg Schmid aber eine deftige Strafpredigt gehalten und ihm unter anderem vorgeworfen, die „Geldtöpfe des Landtags bis auf den letzten Tropfen geleert“ und das „in ihn gesetzte Vertrauen als Abgeordneter missbraucht“ zu haben.
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