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Prozess
29.03.2017

Taxifahrer überfährt absichtlich Fußgänger: lange Haftstrafe

Ein Münchner Taxifahrer ist zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden, weil er absichtlich einen Fußgänger überfahren hatte.
Foto: Symbolfoto: Mathias Wild

Fünf Jahre muss ein Münchner Taxifahrer ins Gefängnis, weil er absichtlich einen Fußgänger überfahren hatte. Grund war eine Provokation, die er sich nicht gefallen lassen wollte.

Ein Taxifahrer, der in München absichtlich einen Fußgänger überfahren hat, muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Zudem verliert er für fünf Jahre den Führerschein. Das Landgericht München I verurteilte den 58-Jährigen am Mittwoch wegen versuchten Totschlags.

Fußgänger schlug gegen Seitenscheibe - Taxifahrer gab Gas

Der Taxifahrer war im vergangenen August zu schnell und ziemlich knapp an dem Passanten und zwei Begleiterinnen vorbeigefahren. Der Fußgänger schimpfte über den Verkehrsrowdy und schlug wütend gegen die Seitenscheibe des Wagens. Daraufhin hielt der Taxifahrer an und setzte zurück. Im Prozess gab er über seinen Verteidiger zu, dass er Gas gab und direkt auf den Mann zufuhr, weil er sich "sehr geärgert hatte und sich dies nicht gefallen lassen wollte".

Der 26-Jährige wurde auf die Motorhaube geschleudert und geriet anschließend unter das Auto. Laut Richter Norbert Riedmann hatte er großes Glück, dass er überlebte. Der Mann wurde nur vom Unterboden und nicht von den Rädern erfasst. Er kam mit Schürfwunden und Prellungen davon. Der Richter rügte den Angeklagten: "Sie haben aus Wut gehandelt und Ihr Auto als Waffe zweckentfremdet." dpa/lby

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